Pensionskasse

Die Pensionskasse als ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wird in Deutschland entweder als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit betrieben. Sie kann von einem, aber auch von mehreren Unternehmen getragen werden und ist in vielen Fällen Bestandteil des Tarifvertrages.

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Die Pensionskasse sichert die zugesagten Leistungen im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ab, wobei die Finanzierung der steuerlich limitierten Beiträge sowohl vom Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber oder gemischt erfolgen kann.

Seit 2006 gibt es deregulierte, beispielsweise Lebensversicherungen, und regulierte Pensionskassen, die von den Unternehmen selbst betrieben werden und nicht vertrieblich orientiert sind. Die somit wegfallenden Abschlusskosten, da kein eigener Vertrieb finanziert werden muss, sind die Voraussetzungen dafür, dass sich die regulierte Pensionskasse nicht den Anforderungen an die Kalkulationen der Lebensversicherungen, wie beispielsweise den Rechnungszins, halten muss.

Klare Strukturen, attraktive Renditen: Die Pensionskasse kann von Lebensversicherungsgesellschaften, aber auch Unternehmen selbst geführt werden.

Insolvenzsicherung gegeben: Die Ansprüche der Arbeitnehmer werden durch den Pensionssicherungsverein abgesichert.

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