Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die Folgekosten nach einem versicherten Sachschaden: Muss ein Unternehmen beispielsweise nach einem Brand schließen, um die Reparaturen, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen, können keine Umsätze generiert werden.

Da die fixen Kosten, wie zum Beispiel Löhne und Gehälter, aber auch Mieten oder Finanzierungsraten, allerdings weiter zu bedienen sind, verstärken sich die aus dem Sachschaden resultierenden Probleme.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt sowohl die Fix-Kosten als auch den entgangenen Gewinn für die Zeit der schadenbedingten Schließung. Abhängig von der Art und der Größe des Unternehmens kann die Betriebsunterbrechungsversicherung pauschal für alle Risiken in der Inhaltsversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme vereinbart werden. Alternativ lässt sich der Vertrag bei großen Firmen auf eine Gefahr, in der Regel Feuer, zuschneiden und unterliegt einer separaten Kalkulation, die auf den zu belegenden Betriebsergebnissen beruht.

Komfortable Sicherheit: Nach einem Sachschaden schlagen auch die Ertragsausfälle zu Buche – die Kosten laufen schließlich weiter.

Kosten-Nutzen-Abwägung: Für kleine Firmen empfiehlt sich die pauschale Betriebsunterbrechungsversicherung im Rahmen der Inhaltsversicherung.

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