Feuerversicherung

Die Feuerversicherung deckt die durch einen Brand, einen Blitzschlag oder eine Explosion verursachten Schäden an versicherten Sachen oder Gebäuden. Darüber hinaus gelten auch Sekundärschäden, wie beispielsweise durch Löschwasser oder Ruß, entsprechend den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen bis zu bestimmten Grenzen als versichert.

Die Schadenursache spielt für den Versicherungsschutz ebenfalls eine Rolle: Hat sich der Versicherungsnehmer der groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht, übernimmt nicht jeder Versicherer die Regulierung, bei Vorsatz des Versicherungsnehmers besteht ohnehin kein Schutz. Sollte Brandstiftung durch Dritte nachgewiesen werden, kann der Schaden reguliert werden, um daraufhin den Verursacher in Regress zu nehmen.

Die Feuerversicherung kann einzeln, aber auch im Rahmen einer Gebäude- oder Inhaltsversicherung für Unternehmen abgeschlossen werden. Da die Konditionen am Markt sich stark unterscheiden, sollte vor Abschluss ein detaillierter Vergleich angestellt werden.

Existenzbedrohung Feuer: Ein Brand kann die Einrichtung, die Vorräte und Waren, aber auch Gebäude komplett vernichten.

Umfassender Versicherungsschutz: Neben dem Feuer selbst erweist sich erfahrungsgemäß das Löschwasser als Ursache für gravierende Schäden.

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