Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung beim Verlust bestimmter und je nach Gesellschaft definierter grundlegender Fähigkeiten, wie beispielsweise Sehen, Sprechen oder Hände gebrauchen, und das lebenslang. Diese Grundfähigkeiten sind in unterschiedliche Kategorien klassifiziert, um die Leistungsvoraussetzungen zu beschreiben.

Als Vorteile sind anzusehen, dass eine Grundfähigkeitsversicherung im Prinzip für jede Person in Frage kommt, also auch bei psychischen Vorerkrankungen.

Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz insbesondere für riskante Berufsgruppen preisgünstiger, als dies bei einer klassischen BU der Fall wäre. Die lebenslange Rente kann auch in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte weiter einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Allerdings sind eben die psychologischen Erkrankungen, die häufig zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben führen, in der Grundfähigkeitsversicherung nicht versicherbar. Da die Definition der Grundfähigkeiten unterschiedlich gefasst wird, empfiehlt sich ein detaillierter Vergleich.

Die günstige Alternative zur BU: Die Absicherung von Grundfähigkeiten empfiehlt sich mit klar definierten Leistungskriterien und mit einer lebenslangen Rente, die auch parallel zum Arbeitseinkommen bezogen werden kann.

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