Privathaftpflichtversicherung

Aus einer kleinen Unachtsamkeit können drastische Konsequenzen erwachsen: Sie haften für jeden Schaden, den Sie Dritten zufügen – im Ernstfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Eine Privathaftpflichtversicherung ersetzt nicht nur beschädigte Sachen: Vor allem bei Personenschäden summieren sich die Schadenersatzforderungen, die neben den Behandlungskosten auch Schmerzensgelder oder Einkommenseinbußen umfassen können, auf enorme Beträge.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihre finanzielle Existenz vor den berechtigten Schadenersatzforderungen, mit denen Sie nach grob fahrlässig oder fahrlässig verursachten Schäden konfrontiert werden. Sollten die Forderungen haltlos sein, wird Ihre Privathaftpflichtversicherung diese abwehren und Sie auch in dieser Beziehung zuverlässig schützen.

Wir können den Versicherungsschutz konkret auf Ihren Bedarf zuschneiden, beispielsweise mit verschiedenen Deckungskonzepten, aber auch mit Angeboten für Singles, Alleinerziehende oder Familien. Deshalb können Sie auf ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis bauen.

Weltweite Deckung: Genießen Sie den Versicherungsschutz dort, wo Sie ihn benötigen.

Bedarfsgerechte Deckungssummen: Schaffen Sie sich die Sicherheit, die Sie wirklich brauchen.

Passende Deckungskonzepte: Wählen Sie die Privathaftpflicht, die Ihnen den passenden Versicherungsschutz gewährt.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Sie vor  Haftungsansprüchen Dritter schützt, indem Sie berechtigte Forderungen reguliert und unberechtigte abwehrt.

Die Privathaftpflicht versichert Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden (durch Personen- oder Sachschäden) und reine Vermögensschäden (z. B. verpasster Termin durch Fremdverschulden).

Nein, die Privathaftplichtversicherung reguliert keine Schäden an eigenen Sachen, sondern kommt nur für Schäden auf, die Sie anderen Personen oder deren Sachen zufügen.

Die Deckungssumme oder auch Versicherungssumme bezeichnet die maximale Schadenshöhe, die der Versicherer übernimmt.

Die gängigen Policen haben eine Deckungssumme von 1-50 Millionen Euro. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Sollte die Schadenssumme die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie als Versicherungsnehmer für die übersteiugende Differenz aufkommen.

Bei einem Aufenthalt im Ausland besteht die Privathaftpflichtversicherung höchstens bis zu einem Jahr weiter, bei Umzug bis zur Verlegung des Hauptwohnsitzes im Ausland.

Nein, da Ansprüche von Familienmitgliedern gegenüber dem Versicherungsnehmer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Ja, können Sie. Hierbei gibt es extra Partner-Tarife, die Ihnen den bestmöglichen Schutz bieten.

Ihre Kinder sind bereits solange mitversichert, bis Sie volljährig sind. Sollten Sie vor der Volljährigkeit heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, müssen Sie sich neu versichern. Volljährige sind nur noch dann mitversichert, wenn sie noch zur Schule, in die Berufsschule gehen oder studieren, aber auch während einer Lehre oder während dem ersten Studienjahr und den dazugehörigen Wartezeiten. Mitversichert ist nur die erste Ausbildung.

Ja, als Student ist man weiterhin bei den Eltern mitversichert, sofern man nicht verheiratet ist.

In der Privathaftpflichtversicherung sind gezähmte Kleintiere wie Katzen, Bienen und Brieftauben mitversichert. Ausgeschlossen dagegen sind Hunde, Rinder und Tiere, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen, Pferde und sonstige Zug- oder Reittiere und natürlich wilde Tiere wie Vogelspinnen und Schlangen.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist meist schon für kleines Geld zu haben.

Die Privathaftplichtversicherung ist eine reine Risikovorsorge ist. Deswegen wird die Gesellschaft für die Dauer der Aussetzung keinen Versicherungsschutz gewähren. In jedem Fall sollten bei Zahlungsschwierigkeiten sofort mit Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und Ihre Problematik schildern, um eine geignete Lösung zu finden.

Eine Forderungsausfalldeckung ist eine lohnenswerte Zusatzleistung, welche die Schadenskosten für den Versicherungsinhaber übernimmt, sollte der Verursacher keine Privathaftpflicht Versicherung haben.

Bei der Privathaftplichtversicherung bedeutet ein Regressanspruch, dass der Versicherer aufgrund einer vorliegenden Gefährdungshaftung Schadensersatz geleistet hat und dieses Geld nun vom schuldtragenden Verursacher zurückfordert.

Nein, da eine Voraussetzung für die Leitung ein rechtskräftiger Titel ist und gegen Unbekannte kein Titel erwirkt werden kann.

Als Allmählichkeitsschäden gelten Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, welche durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit und Niederschlägen entstanden sind. Allmählichkeitsschäden galten früher als Ausschluss, sind aber in der Regel ab 2008 im Versicherungsvertrag eingeschlossen.

Passiver Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer die Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen trägt. Dazu gehören Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts- und Reisekosten.

Der Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels ist nur dann mitversichert, wenn Sie die spezielle Klausel in Ihren Vertrag eingeschlossen haben.

Nein, da Gefahren eines Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) nicht versichert sind.

Es kommt auf Ihren Tarif an, ob Ihr Ehepartner nach Mitteilung der Eheschließung an den Versicherer sofort mitversichert ist. Falls Sie einen Single-Tarif haben, können Sie diesen auf einen Familien-Tarif umstellen. Sollten beide Ehepartner vor der Heirat je eine Privathaftpflichtversicherung haben, bleibt der Vertrag mit den älteren Rechten – der also zuerst abgeschlossen wurde – bestehen und der andere Vertrag wird auf schriftlichen Antrag hin aufgehoben.

Eine Versicherung mit Best-Leistungs-Garantie hat folgenden Vorteil: Sollten Sie nachweisen können, dass ein anderer Versicherer in Deutschland einen größeren Leistungsumfang oder höhere Entschädigungsgrenzen anbietet, passt Ihr Versicherer Ihren Vertrag an diese Modalitäten an.

Ja, das ist möglich, jedoch ist es trotzdem notwendig, dass Sie den Schaden mit einer genauen Schadenschilderung melden.

Eine Privathaftpflichtversicherung kündigen Sie ganz einfach schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.

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