Privatrechtsschutzversicherung

Die Privatrechtsschutzversicherung tritt für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter ein, die bei Rechtsstreitigkeiten im Privatbereich anfallen. Die Privatrechtsschutzversicherung lässt sich individuell auf die Lebensumstände zuschneiden, wie beispielsweise mit speziellen Tarifen für Singles, Familien oder Rentner.

Neben dem Straf- und Schadenersatzrechtsschutz bietet Ihnen der Vertragsrechtsschutz Schutz bei Streitigkeiten um Kauf-, Werk- und Reparaturverträge.

Darüber hinaus genießen Sie u. a. Steuer-, Verwaltungs- und Sozial-Rechtsschutz, aber auch einen Beratungsrechtsschutz für Familien- und Erbangelegenheiten. Scheidungen sind je nach Gesellschaft ausgeschlossen, Sie können aber zumindest eine Beratung in Anspruch nehmen – ebenso werden Erbschaftsangelegenheiten gehandhabt. Die Deckungskonzepte variieren stark am Markt, ein detaillierter Vergleich ist deswegen dringend zu empfehlen.

Direkte Kostenübernahme: Legen Sie dem Anwalt Ihren Privatrechtsschutz vor, er holt sich eine Deckungszusage ein und Sie haben lediglich eine eventuelle Selbstbeteiligung zu tragen.

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr: Die Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die finanzielle Sicherheit.

Bedarfsgerechte Tarife: Wählen Sie das zu Ihrer Lebenssituation passende Angebot.

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Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

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