Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bildet einen wesentlichen Bestandteil der zukünftigen Altersversorgung. Grundlage bildet das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz Betriebsrentengesetz genannt. Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Dies ändert sich erst mit Inkrafttretens des Betriebsrentengesetzes am 22.12.1974.

Heute haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung.

Zum begünstigten Personenkreis gehören Angestellte, Arbeiter, Auszubildenden und nichtbeherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (soweit letztere nicht als selbständige Unternehmer gelten) und Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften) und Unternehmer-Arbeitnehmer (beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH).

Der Arbeitgeber ist gesetzlich vepflichtet, seinen Arbeitnehmer auf die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung hinzuweisen.

Die betriebliche Altersvorsorgung (bAV) kann in fünf verschiedene Durchführungswege eingerichtet werden:

  • Direktversicherung (DV)
  • Unterstützungskasse (UK)
  • Pensionszusage (PZ)
  • Pensionskasse (PK)
  • Pensionsfonds (PF)

Die einzelnen Durchführungswege unterscheiden sich neben vielen anderen Punkten vor allem durch nachfolgende Kriterien:

  1. Wer leistet die Beiträge zur bAV? Dies kann durch den Arbeitgeber finanziert werden. Alternativ vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung.
  2. Die Durchführungswege unterscheiden sich auch in den steuerlichen Auswirkungen für den Arbeitgeber bzw. für den Arbeitnehmer.
  3. Ist der Ausweis der Versorgungsverpflichtung in der Bilanz des Unternehmens erwünscht?
  4. Bei einzelnen Durchführungswegen sind Höchstbeiträge zu beachten.

Ergänzend dazu ist ein weiteres Finanzprodukt zu nennen, das im Zusammenhang mit betrieblicher Vorsorge steht:

  • das Lebensarbeitszeitkonto

So schön eine reichhaltige Auswahl ist, am Ende bleibt die Qual der Wahl.

Welcher Durchführungsweg bietet in Ihrer Situation die meisten Vorteile?

Die schlechte Nachricht, vorneweg: Es gibt keinen Durchführungsweg, der nur Vorteile bietet. Die gute Nachricht: Bei geschickter Ausnutzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich erhebliche Vorteile.

Wir sind Ihnen bei der Auswahl des für Ihre Verhältnisse richtigen Durchführungsweges behilflich und stellen Ihnen die Zahlen gegenüber. Dadurch können Sie einfach eine korrekte Entscheidung treffen.

Ja, ich will eine Entscheidungshilfe für die
für mich vorteilhafteste betriebliche Altersvorsorge.

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Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

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