4de37c8869f05Die „Minijob bAV“ ist ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, die 400 Euro Arbeitsentgelt im Monat nicht übersteigt.

Diese Beschäftigung wird „Minijob“ oder auch „400-Euro-Job“ genannt. Bei dieser Art der Beschäftigung ist der Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei, während der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag an die Minijobzentrale abführt.

Übersteigt das Arbeitsentgelt die 400 Euro Grenze wird der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.

Sehr viele Beschäftigte auf der so genannten 400 Euro-Basis würden gerne mehr arbeiten und dementsprechend mehr verdienen, aber nicht für den Fiskus.

Will ein „Minijobber“ mehr Geld verdienen, verliert er seinen Status als sozialversicherungsbefreit.

Wer sagt, dass die 400 Euro-Kraft nur 400 Euro verdienen darf?

Hier kommt die Minijob betriebliche Altersversorgung (Minijob bAV) sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber zugute.

Nach einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird das Mehrarbeitsgeld, das die 400 Euro- Grenze überschreitet, als Entgeltumwandlung ohne Abgaben zu 100 % in eine betriebliche Altersvorsorge abgeführt. Der Status des Minijobbers ändert sich nicht und der Arbeitgeber muss nicht mehr als die bisherige Pauschale abführen.

So kann der Mitarbeiter für seine Altersvorsorge ansparen und dem Arbeitgeber steht eine höhere Produktivität zur Verfügung.

 

Arbeitgeber Arbeitnehmer
Vorteile Vorteile
  • Keine zusätzlichen Verwaltungskosten
  • Beiträge können steuerlich abgesetzt werden
  • Motivation der Mitarbeiter steigt
  • Sozialkompetenz des Unternehmens steigt
  • Bindung an das Unternehmen steigt
  • Flexiblere Einsatzzeiten
  • Status „Minijobber“ bleibt
  • Attraktive Altersvorsorge
  • Verdiensterhöhung
  • Unverfallbare Ansprüche
  • Einfache Mitnahme der Versorgungsansprüche bei Arbeitgeberwechsel oder Festanstellung
Nachteile Nachteile
Keine Auf die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge im Rentenalter fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an

Achtung: Das Gesetz vepflichtet den Arbeitgeber, jeden Minijobber zu Beginn seiner Beschäftigung über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für eine Altersvorsorge zu informieren.

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