Vermögenswirksame Leistungen

Seit vielen Jahrzehnten schon gibt es das Vermögensbildungsgesetz, jedoch nicht jeder Arbeitnehmer hat dies bisher beantragt.

Jedem Arbeitnehmer steht neben seinem Arbeitslohn der tariflich vereinbarte Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen zu.

Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer je nach Anlageform im Rahmen der Einkommensgrenzen eine Arbeitnehmersparzulage. Darüber hinaus gibt es noch die Guthabenzinsen der gewählten Sparform.

Förderung durch den Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber zahlt bis zu 100% Ihrer vermögenswirksamen Leistungen

Freie Wahl der Anlageform: Sie entscheiden selbst, ob Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen bei einer Bank, einer Bausparkasse, einer Versicherung oder einer Investmentgesellschaft anlegen

Attraktive Erträge: Neben der staatlichen Förderung erhalten Sie lukrative Zinsen aus Ihrer Anlageform und können nach der Festlegungsfrist frei darüber verfügen

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GWF steht für Kompetenz, Zuverlässigket und eine individuelle Beratung. Mir war am Wichtigsten die ganzheitliche Optimierung meiner Finanzplanung. Die Abwicklung liegt komplett in Händen der GWF.

Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

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