Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wurde vom Staat als zusätzliche Möglichkeit für den Arbeiter und Angestellten geschaffen, um ihre Altersversorgung der Situation des Beamten anzugleichen. Die Altersvorsorge ist in Deutschland in drei Schichten organisiert:
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung können die Durchführungswege der betrieblichen und der privaten Altersversorgung in Anspruch genommen werden. Die betriebliche Altersversorgung steht allen abhängig Beschäftigten offen, da der Arbeitgeber in diesem Fall eine Versorgungszusage für das Alter, eine Invalidität und/oder den Todesfall erteilt. Die Finanzierung kann vom Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder gemeinsam erfolgen.

Als Durchführungswege stehen neben der Direktversicherung, Pensions- oder Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Direktzusagen zur Auswahl. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, also auf eine betriebliche Altersversorgung, für die ein Teil seines Bruttoarbeitsentgeltes investiert wird. Dadurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerlast reduziert wird. Auf die Auswahl des Durchführungsweges und des Versicherers hat er jedoch keinen Einfluss. Die Verträge werden generell zwischen Arbeitgeber und Versicherungsgesellschaft geschlossen, versicherte Person und bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer, sobald alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Effektive Instrumente: Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, gehört zu den lukrativsten Formen der Altersvorsorge.

Hier finden Sie alle unsere Produkte rund um das Thema Betriebliche Altersversorgung im Überblick:

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