Bausparen
Das Bausparen kann privat, aber auch in geförderter Form betrieben werden. Der Bausparvertrag wird vom Staat im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes (Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage), des Alterseinkünftegesetzes (Riester-Vertrag) oder des Wohnungsbauförderungsgesetzes zur Gewährung von Wohnungsbauprämie gefördert.
Der zugrundeliegende Sparvertrag wird mit einer Bausparkasse abgeschlossen, die das Kapital für auszugebende Bauspardarlehen einsammelt. Abhängig vom gewählten Tarif, der Bausparsumme und der Zuteilungsfrist kann der Bausparer in der Zukunft dann selbst ein günstiges Baudarlehen in Anspruch nehmen. Einige Kombi-Produkte sehen parallel den Ansparvorgang und die Ausreichung eines Sofortdarlehens vor, das als Zwischenfinanzierung bis zur Zuteilung des eigentlichen Bauspardarlehens dient und dann abgelöst wird.
Die Verwendung des Bauspardarlehens bezieht sich auf wohnwirtschaftliche Zwecke, also zum Beispiel den Kauf, die Modernisierung oder Renovierung von Wohnungen oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden, aber auch zum Erwerb oder zur Erschließung von Bauland und Erbbaurechten.
Staatliche Förderung effektiv nutzen: Das Bausparen wird mit einer staatlichen Förderung, wie zum Beispiel den Riester-Zulagen, zur rentablen Geldanlage – auch in einer Niedrigzinsphase.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
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