Pensionszusage

Die Pensionszusage ist ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung: Der Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung zur Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall zu.

Pensionszusage

Diese Versorgungszusage wird über eine entsprechende Rückdeckungsversicherung oder andere Kapitalanlagen angespart, die am Ende die Versorgungsleistung dem Unternehmen zur Auszahlung an den Mitarbeiter zur Verfügung stellen.

Dem Unternehmen bleibt es somit selbst überlassen, die für die Realisierung der Pensionszusage notwendigen Mittel zu finanzieren, was eine enorme Flexibilität, aber eben auch Verantwortung mit sich bringt. Für diese Zwecke kann der Arbeitgeber steuermindernde Rückstellungen in der Bilanz bilden, die mit der Auszahlung der zugesagten Leistungen aufgelöst und aktiviert werden. Die Pensionszusage kann sich sowohl auf eine bestimmte Versorgungsleistung als auch auf den aufzuwendenden Beitrag beziehen, der in eine Anwartschaft auf eine Leistung umzuwandeln ist.

Direkte Form der bAV: Diese auch als Direktzusage bezeichnete Form ist flexibel zu gestalten und zu finanzieren.

Zuverlässiger Insolvenzschutz: Fällt der Mitarbeiter, dem eine Pensionszusage erteilt wird, unter das Betriebsrentengesetz, steht der Pensionssicherungsverein für die Leistungen ein.

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