Pensionsfonds

Die ersten Pensionsfonds wurden bereits im 19. Jahrhundert in den USA gegründet, in Deutschland sind sie als Durchführungsweg der betriebliche Altersversorgung seit 2002 zugelassen: Das zur Realisierung der Versorgungszusagen benötigte Kapital wird als Sondervermögen in einem rechtlich selbstständigen Unternehmen angesammelt.

Pensionsfonds

Die Pensionsfonds können im Vergleich zu anderen Durchführungswegen einen relativ hohen Anteil in Aktien investieren und müssen Beiträge an den Pensionssicherungsverein abführen, um auch für den Fall der Insolvenz des Unternehmens den Arbeitnehmern größtmögliche Sicherheit zu gewähren.

Die Zusage kann auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung als beitragsorientierte Leistungszusage, Beitragszusage mit Mindestleistung oder Leistungszusage erfolgen, wobei der Arbeitgeber in die Nachschusspflicht genommen werden kann. Erwirtschaftet der Pensionsfonds nämlich nicht die benötigten Gewinne oder hat Verluste durch Kapitalmarktschwankungen realisiert, muss der Arbeitgeber selbst für die Differenzen zwischen der realisierbaren und der zugesagten Leistung aufkommen.

Attraktiver Durchführungsweg: Ein Pensionsfonds kann dynamischer investieren, was höhere Chancen, aber auch größere Risiken mit sich bringt.

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