Basis einer Unfallversicherung ist die Absicherung der Invalidität durch Unfall. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer sog. “dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit”, erfolgt eine Kapitalauszahlung, die abhängig von dem Grad der Invalidität ist.Damit sollen Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität gemindert oder gar ausgeglichen werden.
Dieser Invaliditätsgrad ist meist nach festen Prozentsätzen gemessen, die in der “Gliedertaxe” festgelegt sind.
Die Bestimmungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich hierbei in hohem Maße, so dass eine individuelle Prüfung der Lebensumstände vor Vertragsabschluß angezeigt ist.
Unverbindliche Anfrage Unfallversicherung
#Formular#
* Bitte füllen Sie diese Felder aus!
