Kfz-Flottentarif

Ein Kfz-Flottentarif kann für gewerbliche Fahrzeugflotten vereinbart werden. Im Gegensatz zu den Einzelverträgen basieren die Flotten-Tarife entweder auf einer Stückkosten-Kalkulation oder die Tarifierung in Beitragsklassen, in die alle noch hinzukommenden Fahrzeuge eingestuft werden können.

Bei Schäden erfolgt demnach auch keine Hochstufung im Beitragssatz für das betreffende Fahrzeug. Ausschlaggebend ist das Verhältnis von Beiträgen und Schadenaufwendungen für die gesamte Flotte bzw. für den gesamten Tarif: Übersteigen die Kosten ein bestimmtes Maß, werden die Stückprämien oder Beitragsklassen im Kfz-Flottentarif angepasst.

Auch im Kfz-Flottentarif kann über die Kfz-Haftpflicht hinaus die Teil- oder Vollkaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen versichert werden, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu bieten. Flottentarife können auf Branchen, aber auch auf einzelne Unternehmen bezogen vereinbart werden. Vor allem ist die einfache An- und Abmeldung von Fahrzeugen als Vorteil zu erwähnen.

Unbürokratisch und pauschal: Kfz-Flottentarife vereinfachen die Absicherung gewerblicher Fahrzeugbestände.

Unterschiedliche Modelle: Die Auswahl an Modellen erfordert eine sorgfältige Recherche und einen detaillierten Vergleich.

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