Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung 

Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung wird als Ergänzung zum Privat- und Firmenrechtsschutz angeboten, um den oder die Versicherten auch bei schweren Vorwürfen und Strafanzeigen zu schützen, die sonst wegen Vorsatz vom Versicherungsumfang ausgeschlossen sind.

Solange keine Verurteilung wegen Vorsatzes vorliegt, übernimmt die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für spezialisierte Strafverteidiger, die Anwaltskosten bei Ermittlungen gegen das eigene Unternehmen, für eventuelle Nebenkläger, sollte das Verfahren dadurch eingestellt werden, und sogar die Reisekosten für den Anwalt.

Der Versicherungsumfang geht also weit über den eines Standard-Rechtsschutzes hinaus, denn er umfasst auch Anzeigen, die wegen eines grundsätzlich vorsätzlich begehbaren Deliktes gegen den oder die Versicherungsnehmer erhoben werden. Für diesen Baustein steht eine separate Deckungssumme zur Verfügung, die von 100.000 Euro bis zur unbegrenzten Versicherungssumme reichen kann. Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung kann mit einem Hauptvertrag oder auch als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden.

Bei vorgeworfenen Straftaten: Die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung steht Ihnen auch über den Umfang der Privat- oder Firmenrechtsschutzversicherung hinaus zur Seite – solange Sie nicht wegen Vorsatzes verurteilt werden.

Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns bei Ihnen.

Oder tragen Sie sich für eine unverbindlichen kostenfreie Erstberatung direkt per Online-Terminbuchung ein.

GWF steht für Kompetenz, Zuverlässigket und eine individuelle Beratung. Mir war am Wichtigsten die ganzheitliche Optimierung meiner Finanzplanung. Die Abwicklung liegt komplett in Händen der GWF.

Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

Sie möchten noch mehr Referenzen sehen? Hier geht es zu den Referenzen.