Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gilt für Unternehmen, die sich in erster Linie mit Beratung befassen, wie beispielsweise Steuerberater und Rechtsanwälte. In diesen Berufen sind die Risiken für Personen- und Sachschäden relativ gering, dagegen für geldwerte Schäden umso größer.
Ein verpasster Termin, eine falsche Empfehlung oder ein anderes Versäumnis können die Mandanten unter dem Strich erhebliche Summen kosten, für die die beratenden Unternehmen in Haftung genommen werden. Als Absicherung dient hier eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die als Ergänzung zur klassischen Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann.
In einigen freien Berufen ist der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwingende Voraussetzung für die Niederlassung. Nicht zuletzt der umfassende Schutz ist dafür ein Argument, denn die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt nicht nur sicher, dass die Geschädigten ihren Schaden ersetzt bekommen. Sie schützt darüber hinaus die Versicherten vor unberechtigten Forderungen, da eine akribische Prüfung der Sache und der Höhe nach durchgeführt wird.
Schadenersatzansprüche als Risiko: Forderungen Dritter sind nicht kalkulierbar, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert oder wehrt ab.
Beiträge nach Berufsbild: Sowohl die konkrete Tätigkeit als auch die Höhe der Versicherungssumme bestimmen die Versicherungsbeiträge.
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