Auslandsreisekrankenversicherung für Mitarbeiter 

Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für Firmen wichtig, die Mitarbeiter berufsbedingt ins Ausland schicken. Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung des Mitarbeiters greift für diesen Fall nicht, weil dort berufliche Reisen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Reiseversicherung

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Angestellten und im Bedarfsfall auch deren Angehörige, die betrieblich bedingt ins Ausland reisen müssen, so zu stellen, dass sie im Krankheitsfall keine Nachteile durch ihre Auslandstätigkeit im Vergleich zu einer Tätigkeit in Deutschland hinnehmen müssen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung für Firmen übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen des Mitarbeiters, soweit es sich nicht um Routine- oder Vorsorgeuntersuchungen handelt. Der Zahnbereich ist auf schmerzstillende Behandlungen und Füllungen in einfachen Ausführungen eingeschränkt. Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie den ärztlich angeordneten Rücktransport oder die Überführung im Todesfall des Mitarbeiters kommt die Auslandsreisekrankenversicherung für Firmen auf. Der Arbeitgeber hat vor Reiseantritt das Zielland und die Aufenthaltsdauer mit dem Krankenversicherer abzustimmen und eine auf dieser Grundlage kalkulierte Prämie zu begleichen.

Fürsorgepflicht des Unternehmens: Beruflich bedingt ins Ausland reisende Angestellte dürfen im Krankheitsfall keine Nachteile erleiden – auch im Krankheitsfall.

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