Betriebliche Krankenversicherung
Die betriebliche Krankenversicherung wird von privaten Krankenversicherern als Form der arbeitgeberfinanzierten Zusatzversicherung angeboten. Unternehmen haben so die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern eine Ergänzung zum Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen zu lassen.
Insbesondere die Leistungslücken im Bereich Zahnersatz, Heilpraktiker oder Kostenerstattung für Sehhilfen und Sterbegeld, empfehlen sich hier.
Der Arbeitgeber tritt somit als Vertragspartner der privaten Krankenversicherung auf, versichert sind jedoch die Arbeitnehmer. Diese dürfen wiederum nur den Versicherungsschutz, nicht aber Geldleistungen in Empfang nehmen. Die betriebliche Krankenversicherung kann in der Regel zu erleichterten Bedingungen angenommen werden, was insbesondere im Bereich Zahnersatz von Bedeutung ist. Steuern und Sozialabgaben können gespart werden, wenn die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als „sonstige Bezüge in einer größeren Zahl von Fällen“ (s. § 40 Abs. 1 EStG) gewährt werden und damit pauschal versteuert werden.
Arbeitgeberfinanzierte Gesundheitsvorsorge: Die betriebliche Krankenversicherung schließt die Lücken im gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Individuell zu vereinbaren: Die private Versicherungswirtschaft bietet dafür unterschiedliche Tarife an.
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