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  • In Ihrem Beruf lauern viele juristische Fallstricke und das Kostenrisiko wird, durch steigende Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten immer größer. Da lohnt es sich schon, ernsthaft über das Thema Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Vier getrennt versicherbare Leistungspakete bieten umfassenden Rechtsschutz für den Unternehmer und seine Familie und das Unternehmen:
  • Firmen-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Eigentums-, Miet- und Pacht-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz

Die meisten Betriebe können eine umfassende, sehr preisgünstige Rechtsschutzkombination wählen:

Firmen-Rechtsschutz

 

Schadenersatz-Rechtsschutz

Zur Geltendmachung gesetzlicher Schadenersatzsansprüche.

Arbeits-Rechtsschutz

Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Arbeitgeber und zur Abwehr von Forderungen Ihrer Arbeitnehmer, z. B. Durchsetzung einer berechtigten Kündigung.
Wichtig: Bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten muß jede Partei die eigenen Kosten der ersten Instanz selber zahlen – unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern (BfA, LVA, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Arbeitsamt) und vor Sozialgerichten.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. für Apotheker und Rechtsanwälte.

Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Fahrlässige Körperverletzung; fahrlässige Tötung nach einem Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten.

Privat-Rechtsschutz

Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Geltendmachung gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Beispiel: Auf dem Weg zur Schule wird Ihr Kind angefahren.

Arbeits-Rechtsschutz

Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen (Ihres Ehegatten, Ihrer Kinder) gegenüber dem Arbeitgeber.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des privaten Bereichs.
Beispiel: Sie wollen den Kauf Ihrer Stereo-Anlage wegen eines Defektes rückgängig machen.

Steuer-Rechtsschutz

Für private Steuern und Abgaben.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

In Streitigkeiten mit Sozial-Versicherungsträgern und vor Sozialgerichten in privaten Dingen.

Disziplinar- und Standes Rechtsschutz

Für die Verteidigung mitversicherter Personen in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Zur Verteidigung bei Fahrlässigkeitstaten des Strafrechts, z.B. als Fußgänger oder Radfahrer. Bußgeld wegen unerlaubter Abfallbeseitigung.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Für die rechtliche Beratung in Fragen des Familien- und Erbrechts: Ein Verwandter ist gestorben und Sie wollen wissen, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen.

Versichert sind

  • Versicherungsnehmer, Firmeninhaber, Geschäftsführer, Ehe-/Lebenspartner im beruflichen und privaten Bereich.
  • Die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sogar bei Benutzung eigener Kfz.
  • Familienangehörige des Versicherungsnehmers, soweit sie im versicherten Bereich des Versicherungsnehmers tätig sind.
  • Minderjährige Kinder, auch Adoptiv-/Pflege- und Stiefkinder. Volljährige, unverheiratete Kinder, auch
    Adoptiv-/Pflege- und Stief- kinder.
  • Volljährige, unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, jedoch längstens bis zum ersten Berufsstart.
  • Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Gegen Beitragszuschlag können weitere Mitinhaber oder Geschäftsführer in den Rechtsschutz mit eingeschlossen werden.

Unverbindliche Anfrage Firmenrechtsschutz

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