Auslandsreisekrankenversicherung

Müssen Sie im Ausland eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, gilt die gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt: Die europäische Versicherungskarte sollte in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden, allerdings nicht über die Grenzen der Union hinaus. Für die Fälle empfiehlt sich die Auslandsreisekrankenversicherung, die in den unterschiedlichsten Varianten vereinbart werden kann.

Gegenstand sind Kosten für ambulante, stationäre und Zahnbehandlungen sowie den Kranken- und medizinisch vertretbaren Rücktransport zum Heimatort.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann als dauerhafter Vertrag abgeschlossen, aber auch für bestimmte Reisedauern und -ziele zugeschnitten werden. Für Urlaubsreisen, für die bis zu sechs Wochen anerkannt werden, oder Auslandsaufenthalte, die länger dauern sollen, müssen spezielle Tarife herangezogen werden, die sich in Bezug auf das Zielland durchaus voneinander unterscheiden können.

Grenzenlose Freiheit genießen: Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Kosten für Behandlungen und Medikamente im Ausland – ganz unkompliziert.

Optimales Preis-Leistungsverhältnis: Für einen vergleichsweise geringen Beitrag erhalten Sie umfassenden Versicherungsschutz auf Auslandsreisen.

Umfangreiche Services: Hotlines stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

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Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

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