Reiserücktrittsversicherung
Können gebuchte Reisen aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden, fallen trotzdem die Kosten an. Hier greift eine Reiserücktrittsversicherung ein, die die Stornokosten trägt. Die Definition des Versicherungsfalls variiert von Anbieter zu Anbieter: Zählen bei den einen nur die Krankheit, ein schwerer Unfall oder ein Todesfall in der engsten Umgebung, verstehen andere Versicherer darunter auch den Ausfall der Vertretung eines Selbstständigen oder den Verlust des Arbeitsplatzes.
Die Reiserücktrittsversicherung kann für eine einzelne Reise, pauschal für alle Urlaubsreisen, aber auch für Geschäftsreisen vereinbart werden. Meist wird sie in Kombination mit anderen Reiseversicherungen, wie beispielsweise der Auslandsreisekranken- oder Reisegepäckversicherung angeboten. Zu unterscheiden ist sie allerdings von der Reiseabbruchversicherung; diese greift erst, wenn Sie die Reise aus unvorhersehbaren Gründen nach Reiseantritt abbrechen müssen. Die Beitragsberechnung bezieht sich auf die maximalen Reisekosten.
Finanzielle Sicherheit für den Ernstfall: Können Sie Ihren gebuchten Urlaub nicht antreten, ersetzt die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten.
Individuell abschließbar: Diese Absicherung kann auch für Geschäftsreisen vereinbart werden.
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