Zahnzusatzversicherung

Die für Zahnbehandlung und Zahnersatz, aber auch Prophylaxe und Kieferorthopädie von Ihnen selbst zu tragenden Rechnungsanteile sind Gegenstand der Zahnzusatzversicherung. Bei der Auswahl geeigneter Tarife können die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt werden: Befasst sich die eine Zahnzusatzversicherung bevorzugt mit den Kosten für Zahnersatz, übernehmen andere darüber hinaus auch die Aufwendungen für eine anspruchsvolle Prophylaxe oder höherwertige Zahnbehandlungen und -füllungen.

Die Erstattungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen 100 Prozent der anfallenden Kosten nicht übersteigen. Um das Kostenrisiko für die Gesellschaft einzugrenzen, sehen die meisten Versicherer eine Wartezeit von acht Monaten für den Zahnersatz und drei Monaten für die sonstigen Behandlungen vor – einige Anbieter verzichten gegen einen höheren Beitrag allerdings auf diese Karenzzeiten. Diese Zusatzversicherung wird regelmäßig von den Krankenkassen selbst angeboten, die dazu eine Kooperation mit der privaten Versicherungswirtschaft eingehen.

Private Kosten für Zahnersatz reduzieren: Sorgen Sie effektiv vor und sichern Sie Ihren Eigenanteil ganz nach Bedarf ab.

Risikogerechte Beiträge: Je früher Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind die Versicherungsbeiträge.

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