Basisrente

Die Rürup- oder Basis-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt, um den in Bezug auf die Riester-Rente benachteiligten Selbständigen und Besserverdienenden eine staatlich geförderte Alternative zu bieten.
Diese spezielle und zertifizierte Form der Rentenversicherung sieht kein Kapitalwahlrecht vor.

Der Vorteil der Basis-Rente besteht in der Absetzbarkeit der Beiträge, wobei der Höchstbeitrag an die Regelungen zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Bis zum Jahr 2025 steigt der abzugsfähige Anteil jährlich um zwei Prozent, für 2016 können somit 82 Prozent des Höchstbeitrages zur knappschaftlichen Rentenversicherung (22.172 pro Person) steuerlich geltend gemacht werden.

Ebenso steigt der steuerpflichtige Anteil für die Auszahlungsphase jährlich an: Für 2016 gelten 72 Prozent, im Jahr 2040 werden 100 Prozent erreicht. Beginnt 2016 die Rentenauszahlung, sind 28 Prozent der Rente steuerfrei. Der so ermittelte absolute Betrag pro Jahr bleibt als steuerfreier Rentenanspruch lebenslang erhalten.

Rendite durch Steuervorteil: Die Basis-Rente profitiert von der steuerlichen Ausgestaltung.

Flexible Beitragszahlung: Durch die Möglichkeit von Zuzahlungen können vor allem Selbstständige ihre Steuerlast optimieren.

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