Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht die Auszahlung der vereinbarten Rente vor. Die Leistung erfolgt für den Fall langwieriger Erkrankungen, gravierender Unfallfolgen oder eines Kräfteverfalls, die Sie zu  mindestens 50 Prozent daran hindern, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nachzugehen.

Die gesundheitliche Beeinträchtigung muss für mindestens sechs Monate prognostiziert sein, in einigen Fällen verlangen die Versicherer die Prognose „voraussichtlich dauernd“, die in der Regel mit mindestens drei Jahren bedeutet. Ebenso wichtig wie diese Unterschiede in der Definition sind die Klauseln in Bezug auf eine Verweisbarkeit: Der Versicherer sollte zumindest auf die abstrakte Verweisung in einen anderen Beruf verzichten und darüber hinaus auch rückwirkend leisten, sollte die Meldung später erfolgt sein.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich separat abschließen, aber auch als Zusatzversicherung zu einer Lebens- oder Rentenversicherung. Dann kann die Leistung auch in der Beitragsbefreiung des Hauptvertrages mit oder ohne Rentenzahlung bestehen.

Risikogerechte Beitragskalkulation: Ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind Alter, Beruf, Gesundheitszustand sowie die versicherten Leistungen.

Finanzielle Sicherheit für das Einkommen: Minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko.

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