Erbschaftsteuerpolice

Eine Erbschaftsteuerpolice kann genutzt werden, um die steuerliche Belastung von Erbschaften, die über die in Deutschland geltenden Freibeträge hinausgehen, zu optimieren: Der potenzielle Erblasser zahlt in eine Renten- oder Lebensversicherung ein, die dem künftigen Erben zugutekommt. Dabei muss der vertraglichen Gestaltung Beachtung geschenkt werden:

Wird beispielsweise ein Bezugsberechtigter benannt, fällt eine Todesfallleistung nicht in die Erbmasse – Erbschaftssteuer muss aber in diesem Fall nach Abzug der persönlichen Freibeträge trotzdem bezahlt werden.

Diese lässt sich umgehen, indem der künftige Erblasser zwar versicherte Person ist, der künftige Erbe aber Versicherungsnehmer und Beitragszahler – die Auszahlung im Todesfall bliebe dann erbschaftsteuerfrei. Diese Über-Kreuz-Konstruktionen einer Erbschaftsteuerpolice wollen allerdings gut überlegt sein, vor allem bei gemeinschaftlicher Beitragszahlung kann es hier zu Diskussionen im Erbfall kommen. Geschickt eingesetzt kann die Erbschaftsteuerpolice jedoch für die notwendige Liquidität sorgen, um die Erbschaftsteuer für das restliche Erbe bestreiten zu können.

Vorausschauend absichern: Die Erbschaftsteuerpolice kann zur Optimierung der Steuerlast bei einer größeren Erbschaft genutzt werden.

Sie haben noch Fragen?
Dann schreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns bei Ihnen.

Oder tragen Sie sich für eine unverbindlichen kostenfreie Erstberatung direkt per Online-Terminbuchung ein.

GWF steht für Kompetenz, Zuverlässigket und eine individuelle Beratung. Mir war am Wichtigsten die ganzheitliche Optimierung meiner Finanzplanung. Die Abwicklung liegt komplett in Händen der GWF.

Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

Sie möchten noch mehr Referenzen sehen? Hier geht es zu den Referenzen.