Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung empfiehlt sich wegen der fehlenden Gesundheitsprüfung als eine Form der Pflegezusatzversicherungen insbesondere, wenn Vorerkrankungen den Abschluss eines Pflegetagegeldes verhindern. Die vereinbarte Rente wird geleistet, wenn eine Pflegestufe festgestellt wird.

Die Tarife zur Pflegerentenversicherung sehen in der Regel unterschiedliche Rentenleistungen je Pflegestufe vor, sodass sich eine bedarfsgerechte Schließung der Versorgungslücke in der gesetzlichen Absicherung vereinbaren lässt.

Die Pflegerentenversicherung kann sowohl gegen laufende als auch gegen eine einmalige Beitragszahlung bis ins hohe Alter abgeschlossen werden. Die Vertragsgestaltung ist außerordentlich flexibel, die Beitragszahlung lässt sich ebenso aussetzen wie aufstocken. Im Leistungsfall entfällt die Beitragszahlung, die Renten können frei verwendet werden. Sollte kein Pflegefall eintreten und der Versicherte versterben, erstatten einige Anbieter einen Teil der eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen – hier lohnt sich in jedem Fall ein detaillierter Vergleich der Bedingungen.

Finanziell gut versorgt im Pflegefall: Die Pflegerente kann auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

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