Riester-Rente

Die Riester-Rente wurde 2002 zum Ausgleich für das abgesenkte Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung als gefördertes Altersvorsorgeprodukt eingeführt. Förderfähig sind alle in der GRV Pflichtversicherten, Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Vorruhestandsgeld sowie Beamte, Soldaten und Richter.

Um die staatlichen Zulagen oder den Steuerfreibetrag zu erhalten, muss ein zertifizierter Rentenversicherungs-, Spar- oder Bausparvertrag mit einem Beitrag von bis zu 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro pro Jahr, abgeschlossen werden. Als Sockelbetrag gelten für Arbeitnehmer 60 Euro pro Jahr.

Berechtigte erhalten pro Person eine Zulage von 154 Euro pro Jahr, die vom Staat in die Riester-Rente eingezahlt wird. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, werden 185 Euro und für alle danach Geborenen 300 Euro pro Jahr zugeschossen.

Bei aller Kritik an der Riester-Rente:  Die Rendite ist durch die Zulagen gesichert.

Vergleich nutzen: Allerdings unterscheiden sich die Anbieter in Bezug auf ihre Kosten, so dass die Details zu prüfen sind.

 

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