Bauleistungversicherung

Während einer Baumaßnahme können Sie die neu errichtete Bausubstanz nicht über eine Gebäudeversicherung schützen. Kommt es aber zu Schäden, beispielsweise durch ein Unwetter oder auch den Diebstahl von Bauelementen, müssen Sie die erbrachte Leistung doppelt bezahlen: Das Bauunternehmen besteht auf Bezahlung, die Leistungen müssen allerdings nochmals erbracht werden.

Hier greift die Bauleistungsversicherung, die bis zur Fertigstellung des Bauwerkes den Versicherungsschutz gewährleistet.

Die Bauleistungsversicherung wird gegen einen Einmalbeitrag vereinbart. Grundlage für die Berechnung ist einerseits die Bausumme, andererseits muss der gewünschte Versicherungsumfang berücksichtigt werden: Sie können über die außergewöhnlichen Witterungseinflüsse und mutwillige Beschädigung durch Dritte hinaus auch den Diebstahl eingebauter Bauteile oder Glasbruch vereinbaren. Selbst auf der Baustelle gelagerte Materialien oder Schäden an der Altbausubstanz lassen sich einschließen.

Sicherheit für Ihr Bauvorhaben: Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Beschädigungen an der neu erstellten Bausubstanz während der Bauphase.

Flexible Vertragslaufzeiten: Generell sind maximal zwei Jahre als Versicherungsdauer vorgesehen, bei Bedarf kann Verlängerung beantragt werden.

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