Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung wird auf die ausgeübte Tätigkeit zugeschnitten: Verursachen Sie im Dienst oder bei der Ausübung Ihres Berufes fahrlässig oder grob fahrlässig Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, müssen Sie dafür im Ernstfall mit Ihrem Vermögen geradestehen. Nicht immer übernimmt der Dienstherr das Risiko, freie Berufe sind ohnehin selbst für diese Absicherung zuständig.

Auch die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung erfüllt mehrere Funktionen: Berechtigte Schadenersatzforderungen werden selbstverständlich reguliert. Ergibt die Prüfung jedoch, dass die Forderungen unberechtigt sind, wird Ihre Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln abwehren. Die Beitragsberechnung beruht auf der Risikoeinschätzung hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeit und abhängig von den gewählten Deckungssummen. Insbesondere bei Personenschäden können enorme Beträge gefordert werden, die Versicherungen sehen aus diesem Grund Millionenbeträge als Deckungssumme vor.

Finanzielle Existenz schützen: Unachtsamkeiten lassen sich nicht immer vermeiden, hohe Schadenersatzforderungen können Ihr Privatvermögen kosten.

Bedarfsgerechter Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf den konkreten Beruf und gewährleistet einen maßgeschneiderten Schutz.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung

Eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ist einen Sachversicherung, welche Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter oder Ihres Dienstherren schützt.

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung deckt Sach- oder Personenschäden sowie Vermögensschäden aus der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit.

Sie haften im Beruf und gegenüber Ihrem Dienstherrn für Schäden. Diese können schnell Ihre finanziellen Mittel übersteigen. Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Wer Verantwortung trägt und durch seine Entscheidungen einen Schaden verursachen kann, für welchen er haftbar gemacht werden kann, braucht ine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungversicherung eignet sich besonders für  Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, sowie von Freiberuflern und Standesberufen.

Der Beginn der Versicherung ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Mit Zahlung der Erstprämie tritt der Versicherungsschutz inkraft. Unter Umständen kann man auch eine Karenzzeit vereinbaren, um die Beitragshöhe zu reduzieren.

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Die Laufzeit beträgt1 Jahr, 3 Jahre oder 5 Jahre. Nach dieser Laufzeit verlängert sie sich von Jahr zu Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei den Vertrag mit einer kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt hat.

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung endet entweder mit der Kündigung durch den Versicherer oder durch Kündigung des Versicherungsnehmers zum Kündigungstermin.

Die Beiträge einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung hängen vom jeweiligen Risiko ab, das die von Ihnen ausgeübte berufliche Tätigkeit mit sich bringt.

Eine Diensthaftpflichtversicherung schließen Sie am besten gemeinsam mit dem fachkundigen und kompetenten Personal der GWF ab.

Nein, die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es ist aber dringend angeraten, nicht auf eine Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung  zu verzichten, da Forderungen aus Ihrer Tätigkeit leicht Ihre finanziellen Mittel übersteigen können können.

Lehrer benötigen als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst eine besondere Haftpflichtversicherung, da Sie für Schäden in Ausübung ihres Amtes persönlich haften.

Ein echter Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem weder eine Person noch eine Sache geschädigt wird, sondern aus schuldhaftem Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht.

Ja, sofern Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, sind Angestellte mitversichert.

In der Regel ist mit einer Berufshaftpflichtversicherung auch der Versicherungsschutz im europäischen Ausland mitversichert. Den Versicherungsumfang legen Sie bei Abschluss des Vertrages fest. Je nach Vertrag kann vereinbart werden, für welche Länder der Vertrag gelten soll, bis zu welcher Dauer der Versicherungsschutz sich erstrecken soll und auch, welche Entschädigungsgrenzen gelten sollen.

Nachhaftung bezeichnet einen gesetzlichen Tatbestand, der die Haftung einer Person über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrentragung hinaus verlängert. Beispielsweise beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht regulär 2 Jahre. Dies kann zu Ansprüchen führen, die zeitlich deutlich nach Erbringung der Leistung oder Abschluss eines Projektes liegen. Mit einer Nachhaftungsklausel verlängern Sie den Versicherungsschutz über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags hinaus.

Ja, es gibt einige Kombi-Verträge auf dem Markt, die die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungversicherung mit einer Privathaftpflichtversicherung kombinieren.

Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sogar weltweit.

Sie müssen jede risikorelevante Veränderung selbständig und unaufgefordert mitteilen. Das ist zum Beispiel eine Änderung der beruflichen Tätigkeit neu hinzugekommene Tätigkeiten oder ein Standortwechsel.

Bei einer Gemeinschaftspraxis ist darauf zu achten, dass alle ausgeübten Tätigkeiten in der Tätigkeitsbeschreibung erfasst sind. Weiterhin muss die Deckungssumme im Verhältnis zu maximal möglichen Schäden ausreichend hoch bemessen sein.

Eine Privathaftpflichtversicherung beinhaltet keinen Versicherungsschutz für die berufliche Tätigkeit. Wenn sich ein Arzt zur ruhe setzt, können durchaus Forderungen aus seiner früheren Tätigkeit entstehen. Denkbar sind Forderungen aus in der Vergangenheit geleisteten Erste Hilfe Leistungen bei Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdiensten im Bekannten- und Verwandtenkreis. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich ein Arzt gegen dieses ärztliche Restrisiko versichert.

Auch bei einer gelegentlichen nebenberuflichen Tätigkeit haften Sie ganz regulär nach den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb ist auch für diesen Fall eine Berufshaftpflichversicherung dringend notwendig.

Sogenannte Schlüsselschäden sind in der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung mitversichert. Die Höhe variiert je nach Gesellschaft.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftungsverpflichtungen von Unternehmen ab. Sie begleicht Personen- oder Sachschäden, die in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit von Ihnen selbst oder auch von Ihren angestellten Mitarbeitern entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen versichert Haftungsverpflichtungen von Selbstständigen, Freiberuflern und Standesberufen wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte oder Bauingenieure.

Nein, bei der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ist Ihr Partner nicht mitversichert.

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