Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung
Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung wird auf die ausgeübte Tätigkeit zugeschnitten: Verursachen Sie im Dienst oder bei der Ausübung Ihres Berufes fahrlässig oder grob fahrlässig Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, müssen Sie dafür im Ernstfall mit Ihrem Vermögen geradestehen. Nicht immer übernimmt der Dienstherr das Risiko, freie Berufe sind ohnehin selbst für diese Absicherung zuständig.
Auch die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung erfüllt mehrere Funktionen: Berechtigte Schadenersatzforderungen werden selbstverständlich reguliert. Ergibt die Prüfung jedoch, dass die Forderungen unberechtigt sind, wird Ihre Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung sie mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln abwehren. Die Beitragsberechnung beruht auf der Risikoeinschätzung hinsichtlich der ausgeübten Tätigkeit und abhängig von den gewählten Deckungssummen. Insbesondere bei Personenschäden können enorme Beträge gefordert werden, die Versicherungen sehen aus diesem Grund Millionenbeträge als Deckungssumme vor.
Finanzielle Existenz schützen: Unachtsamkeiten lassen sich nicht immer vermeiden, hohe Schadenersatzforderungen können Ihr Privatvermögen kosten.
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz: Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf den konkreten Beruf und gewährleistet einen maßgeschneiderten Schutz.
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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung
Was ist eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ist einen Sachversicherung, welche Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter oder Ihres Dienstherren schützt.
Was beinhaltet eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung deckt Sach- oder Personenschäden sowie Vermögensschäden aus der beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit.
Warum braucht man eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Sie haften im Beruf und gegenüber Ihrem Dienstherrn für Schäden. Diese können schnell Ihre finanziellen Mittel übersteigen. Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wer braucht eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Wer Verantwortung trägt und durch seine Entscheidungen einen Schaden verursachen kann, für welchen er haftbar gemacht werden kann, braucht ine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung.
Für welche Berufsgruppen eignet sich eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungversicherung eignet sich besonders für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, sowie von Freiberuflern und Standesberufen.
Wann beginnt die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Der Beginn der Versicherung ist im Versicherungsvertrag festgelegt. Mit Zahlung der Erstprämie tritt der Versicherungsschutz inkraft. Unter Umständen kann man auch eine Karenzzeit vereinbaren, um die Beitragshöhe zu reduzieren.
Wie lange ist die Laufzeit einer Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Die Laufzeit beträgt1 Jahr, 3 Jahre oder 5 Jahre. Nach dieser Laufzeit verlängert sie sich von Jahr zu Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei den Vertrag mit einer kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt hat.
Wann endet die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungversicherung?
Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung endet entweder mit der Kündigung durch den Versicherer oder durch Kündigung des Versicherungsnehmers zum Kündigungstermin.
Was kostet eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Die Beiträge einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung hängen vom jeweiligen Risiko ab, das die von Ihnen ausgeübte berufliche Tätigkeit mit sich bringt.
Wie kann ich eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?
Eine Diensthaftpflichtversicherung schließen Sie am besten gemeinsam mit dem fachkundigen und kompetenten Personal der GWF ab.
Ist die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?
Nein, die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Es ist aber dringend angeraten, nicht auf eine Dienst- oder Berufshaftpflichtversicherung zu verzichten, da Forderungen aus Ihrer Tätigkeit leicht Ihre finanziellen Mittel übersteigen können können.
Warum sollte ein Lehrer eine Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung abschließen?
Lehrer benötigen als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst eine besondere Haftpflichtversicherung, da Sie für Schäden in Ausübung ihres Amtes persönlich haften.
Was versteht man unter einem "reinen Vermögensschaden"?
Ein echter Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem weder eine Person noch eine Sache geschädigt wird, sondern aus schuldhaftem Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht.
Ist angestelltes Personal in der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung mitversichert?
Ja, sofern Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler sind, sind Angestellte mitversichert.
Ist man bei Tätigkeiten im Ausland in der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung versichert?
In der Regel ist mit einer Berufshaftpflichtversicherung auch der Versicherungsschutz im europäischen Ausland mitversichert. Den Versicherungsumfang legen Sie bei Abschluss des Vertrages fest. Je nach Vertrag kann vereinbart werden, für welche Länder der Vertrag gelten soll, bis zu welcher Dauer der Versicherungsschutz sich erstrecken soll und auch, welche Entschädigungsgrenzen gelten sollen.
Was ist eine Nachhaftung der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Nachhaftung bezeichnet einen gesetzlichen Tatbestand, der die Haftung einer Person über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrentragung hinaus verlängert. Beispielsweise beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht regulär 2 Jahre. Dies kann zu Ansprüchen führen, die zeitlich deutlich nach Erbringung der Leistung oder Abschluss eines Projektes liegen. Mit einer Nachhaftungsklausel verlängern Sie den Versicherungsschutz über den Zeitraum der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags hinaus.
Kann ich die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung kombinieren?
Ja, es gibt einige Kombi-Verträge auf dem Markt, die die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherungversicherung mit einer Privathaftpflichtversicherung kombinieren.
Wo gilt die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung?
Die Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten sogar weltweit.
Welche Veränderungen muss ich an den Versicherer weitergeben?
Sie müssen jede risikorelevante Veränderung selbständig und unaufgefordert mitteilen. Das ist zum Beispiel eine Änderung der beruflichen Tätigkeit neu hinzugekommene Tätigkeiten oder ein Standortwechsel.
Wie versichert man sich in einer Gemeinschaftspraxis?
Bei einer Gemeinschaftspraxis ist darauf zu achten, dass alle ausgeübten Tätigkeiten in der Tätigkeitsbeschreibung erfasst sind. Weiterhin muss die Deckungssumme im Verhältnis zu maximal möglichen Schäden ausreichend hoch bemessen sein.
Was versteht man unter "ärztliches Restrisiko"?
Eine Privathaftpflichtversicherung beinhaltet keinen Versicherungsschutz für die berufliche Tätigkeit. Wenn sich ein Arzt zur ruhe setzt, können durchaus Forderungen aus seiner früheren Tätigkeit entstehen. Denkbar sind Forderungen aus in der Vergangenheit geleisteten Erste Hilfe Leistungen bei Unglücksfällen, Behandlungen in Notfällen und Freundschaftsdiensten im Bekannten- und Verwandtenkreis. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich ein Arzt gegen dieses ärztliche Restrisiko versichert.
Brauche ich auch schon eine Berufshaftpflichtversicherung, wenn ich nur nebenberuflich bzw. nur einmal in der Woche arbeite?
Auch bei einer gelegentlichen nebenberuflichen Tätigkeit haften Sie ganz regulär nach den gesetzlichen Bestimmungen. Deshalb ist auch für diesen Fall eine Berufshaftpflichversicherung dringend notwendig.
Ist es versichert, wenn ich meinen Praxis- oder Wohnungsschlüssel (gemietete Einheit) verliere?
Sogenannte Schlüsselschäden sind in der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung mitversichert. Die Höhe variiert je nach Gesellschaft.
Was ist der Unterschied zwischen der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung und einer Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftungsverpflichtungen von Unternehmen ab. Sie begleicht Personen- oder Sachschäden, die in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit von Ihnen selbst oder auch von Ihren angestellten Mitarbeitern entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen versichert Haftungsverpflichtungen von Selbstständigen, Freiberuflern und Standesberufen wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte oder Bauingenieure.
Ist mein Partner mitversichert?
Nein, bei der Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung ist Ihr Partner nicht mitversichert.
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