Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Verkehrssicherheit bebauter und unbebauter Grundstücke, aber auch von Ein- oder Mehrfamilienhäusern steht im Fokus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Kommt ein Dritter wegen einer Nachlässigkeit, wie beispielsweise nicht gestreuter Fußwege oder mangelhafter Treppengeländer, zu Schaden, müssen Sie als Haus- oder Grundbesitzer dafür einstehen – im Ernstfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können Sie sich vor Schadenersatzansprüchen schützen, die vor allem bei Personenschäden enorme Höhen erreichen können: Über die Kosten für Behandlung, Medikamente und Rehabilitation hinaus schlagen hier auch Schmerzensgelder, Einkommensausfälle oder Rechtsanwaltshonorare zu Buche. Selbstverständlich prüft die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zunächst die Haftungslage, allerdings liegt in diesem Fall die Beweislast bei Ihnen.

Schutz für Ihre finanzielle Sicherheit: Begrenzen Sie das Risiko auf die Beiträge für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Bedarfsgerechte Beitragskalkulation: Die Beiträge werden gerecht auf der Grundlage der Mieteinnahmen berechnet.

Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis: Kleiner Aufwand, große Wirkung – die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft die Forderungen, um unberechtigte Ansprüche konsequent abzuwehren.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Haus- und Grundbesitzer gegen Forderungen ab, die aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen der Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten gegenüber einem Dritten entstehen.

Grundbesitzer können für Schäden, die aus der Verletzung ihrer Pflichten entstehen, in vollem Umfang unbegrenzt haftbar gemacht werden- Deshalb braucht jeder Haus- und Grundbesitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Als versichert gilt der Haus- und Grundbesitzer entweder als natürliche oder juristische Person und alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten verrichten.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die aufgrund Ihrer Unachtsamkeit in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück entstehen. Außerdem klärt die Versicherung die Haftungsfrage und prüft ob Sie für den Schaden überhaupt haftbar gemacht werden können.

Selbstverständlich ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll, da sie Sie vor Forderungen schützt, die aufgrund Ihrer Pflichtverletzungen entstehen können.

Gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haften Sie für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Ihr Gebäude verursacht werden, in unbegrenzter Höhe. Deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unerlässlich.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt sowohl die Ablösung von Gebäudeteilen und Unfälle auf dem Grundstück, als auch einen kompletten Gebäudeabsturz ab. Außerdem erstattet sie Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beispielsweise dadurch entstehen, dass Sie nicht für eine genügende Beleuchtung gesorgt haben oder Ihre Streupflicht verletzt haben und dadurch jemand einen Schaden erlitten hat. Auch Ihre gesetzliche Haftplicht als Bauherr von Umbauarbeiten ist versichert. Darunter fallen Erweiterungs-, Zusatz- und Anbauten, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten und die dabei anfallenden Abbrucharbeiten.

Ja, auch Besitzer von unbebauten Grundstücken brauchen eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, denn es können auf Ihrem Grundstück auch ohne Haus Missgeschicke geschehen.

Da die Übertragung der Streupflicht auf Ihre Mieter Sie nicht von der Haftung für Schäden entbindet, die durch Ihr Gebäude entstehen, benötigen Sie auch dann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, wenn Sie die Streupflicht übertragen.

Nein, wenn man selbst das eigene Haus bewohnt, kann man auf den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung verzichten, da hier in Schadensfällen die private Haftpflichtversicherung greift.

In der Regel bietet Ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung je nach Vertrag als Haus- und Grundbesitzer einen guten Grundschutz, sofern Sie Ihr Haus selbst ohne weitere Vermietung nutzen.

Ihre gesetzliche Haftplicht aus Vermietung und Besitz Ihrer Immobilie in Deutschland ist versichert.

Die Beitragsberechnung basiert auf verschiedenen Eckdaten. Diese sind unter anderem die Jahresbruttomiete aller vermieteten Wohnungen in dem von Ihnen vermieteten Haus, die Anzahl der Wohnungen und der Garagen, die Art des zu versichernden Gebäudes und bei unbebauten Gebäuden die Länge der Straßenfront und die Grundstücksgröße.

Ja, die Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist umlagefähig. Sie können die Kosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben.

Mindestens sollten Sie eine Deckung von 5 Millionen abschließen, da gerade die finanziellen Folgen von Personenschäden heutzutage sehr hoch liegen können.

Die Brutto-Jahresmiete kalkuliert sich auf der Grundlage der Betriebskosten und der Grundmiete also Grundmiete minus Betriebskosten. Verbrauchskosten zählen hier nicht dazu. Diese Monatsmiete nehmen Sie nun mal 12 und erhalten die Brutto-Jahresmiete.

Ja, die Beiträge zur Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können Sie als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzen.

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist die Eigentümergemeinschaft die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage.

Die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaften sind vielfältig, beispielsweise können Eigentümergemeinschaften nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notorische Nichtzahler aus der Immobilie klagen.

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 823 ff. BGB führen kann.

Der Eigentümer hat in sachlich gebotenen Abständen seinen Bereich zu kontrollieren, darunter fallen beispielsweise die Stufen zum Haus, der Zaun, der das Grundstück umgibt, die Gewegplatten im Garten oder vor dem Haus, eine Kontrolle des Daches nach jedem Sturm, die nicht nur die Dachziegel und Regenrinnen miteinschließt, sondern auch die Aufbauten wie z. B. Schornsteine, Photovoltaikanlagen, Antennen, Satellitenschüsseln oder Schneefanggitter. Die Außenbeleuchtung des Hauses muss des weiteren funktionstüchtig sein, damit ein gefahrloses Betreten des Grundstücks möglich ist. Die Bäume auf dem Grundstück müssen darüber hinaus regelmäßig kontrolliert werden.

Der Verkehrssicherungspflicht unterliegen alle Eigentümer von Immobilien.

Die Risiken, die mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in Verbindung stehen, müssen separat abgesichert werden.

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Sachversicherung und wird mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

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