Insassenunfallversicherung
Ein weiterer Bestandteil der Kfz-Versicherung ist die Insassenunfallversicherung: Kommt es zu einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug, wobei die Schuldfrage vollkommen unerheblich ist, leistet die Insassenunfallversicherung für dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen, aber auch im Todesfall.
Die versicherten Leistungen können auf die einzelnen Plätze im Fahrzeug zugeschnitten, aber auch pauschal vereinbart werden.
Der Versicherungsschutz ist nicht nur auf die Fahrten selbst, sondern auch auf den Umgang mit dem Fahrzeug ausgedehnt. Vor allem bei Unfällen im Ausland kann beispielsweise die Haftungsfrage schwierig zu klären oder die Entschädigungen der gegnerischen Kfz-Haftpflicht begrenzt sein – hier sorgt eine Insassenunfallversicherung für den finanziellen Ausgleich bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden. Alternativ empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die auch über die Fahrten mit dem Fahrzeug hinaus Versicherungsschutz bietet.
Finanzieller Schutz für Sie und Ihre Mitfahrer: Die Versicherung leistet nach einem Unfall für jeden messbaren Invaliditätsgrad – unabhängig von der Schuldfrage.
Versicherungsschutz auf Fahrzeug zugeschnitten: Jeder berechtigte Fahrer kann diese Absicherung in Anspruch nehmen.
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