Invaliditätsversicherung

Gegenstand der Invaliditätsversicherung ist eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung nach einem Unfall. Der Grad der Beeinträchtigung wird frühestens 12 Monate nach dem Unfallereignis festgestellt, sofern es sich nicht um eindeutige Sachverhalte, beispielsweise der Verlust von Gliedmaßen, handelt.

Um die Höhe der Entschädigung aus der Invaliditätsversicherung zu berechnen, werden die versicherte Grundsumme, die Gliedertaxe und eine eventuelle Progression oder Mehrleistung herangezogen.

Die Gliedertaxe regelt, wie viel Prozent von der Grundsumme für die Beeinträchtigung angesetzt werden können – hier gibt es große Unterschiede im Markt. Progressionsstaffeln oder Mehrleistungsvereinbarungen beeinflussen die Höhe der Entschädigung: Wird zum Beispiel eine Progression von 300 Prozent vereinbart, beläuft sich die Höchstentschädigung bei einer Grundsumme von 100.000 Euro letztendlich auf 300.000 Euro.

Sorgen Sie umsichtig vor: Die Invaliditätsversicherung gleicht zumindest finanziell eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung aus.

Optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis: Für einen relativ kleinen Beitrag können Sie hohe Summen für den Ernstfall absichern.

Sinnvolle Investition: Nutzen Sie die Entschädigung für notwendige Umbauten, den Ausgleich von Einkommenseinbußen oder teure Therapien.

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