Tierhalterhaftpflichtversicherung

In einigen Bundesländern sind Sie dazu verpflichtet, andere empfehlen den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde – in jedem Fall schützen Sie sich effektiv vor den finanziellen Folgen, sollten Ihre Tiere Dritte schädigen. Dabei ist es unerheblich, ob die geschädigte Person auch ihren Beitrag dazu geleistet hat – Sie haften als Tierhalter und müssen für den Schadenersatz aufkommen.

Kleintiere, wie beispielsweise Hamster, Katzen oder Vögel, sind bereits in einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Sie benötigen aber für Hunde oder Pferde einen separaten Vertrag. Auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung können Sie davon ausgehen, dass die Schadenersatzforderungen zunächst kritisch überprüft werden. Sollten sie der Höhe und dem Grundsatz nach berechtigt sein, übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die Regulierung.

Effektiver Schutz Ihrer finanziellen Existenz: Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert die berechtigten Schadenersatzforderungen.

Risikogerechte Kalkulation: Die Beitragsberechnung erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Rasse Ihres Tiers.

Umfassender Versicherungsschutz: Wählen Sie aus den vielfältigen Deckungskonzepten das optimal zu Ihrem Bedarf Passende aus.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine Sachversicherung, welche die Schäden reguliert, die das versicherte Tier verursacht.

Die Tierhaftpflichtversicherung versichert alle Schäden, die von Ihrem Haustier verursacht wurden und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist in der Regel schon für wenig Geld zu haben. Der Beitrag variiert je nach Versicherungsgesellschaft.

Durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind, Personen- Sach- und Vermögenschäden abgedeckt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt zum Beispiel, wenn Ihr Tier unvermittelt auf die Straße läuft und so einen Unfall verursacht, falls Ihr Hund eine Radfahrerin verfolgt und diese zu Fall bringt, Ihr Hund einen Menschen beißt, der ihn streicheln will, eine läufige Hündin deckt, sein Geschäft auf dem teuren Teppich der Nachbarin verrichtet oder Ihr Pferd Personen oder Sachen verletzt, weil es scheut.

Da Sie für Schäden, die durch Ihr Tier verursacht werden, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden können und diese Schäden auch mehrere Millionen Euro betragen können, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung unerlässlich.

Ja, sollten Sie mehrere Tiere besitzen, müssen Sie jedes separat versichern.

Einige Versicherer schließen Kampfhunde leider aus oder verlangen höhere Beiträge. Außerdem deckt die Versicherung bestimmte Schäden nicht ab, wenn der Halter beispielsweise gegen die Maulkorbpflicht verstößt oder selber geschädigt wird.

Flurschäden bezeichnen die Schäden, die beispielsweise durch militärische Übungen, höhere Gewalt oder Wild an landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Flächen entstehen.

Sollte das Tier sterben oder verkauft werden, endet der Vertrag vorzeitig. Ein derartiges Ereignis muss mit nachweisen an die versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

Die meisten Versicherer versichern das Jungtier bereits über das Muttertier. Je nach Versicherer ist es unterschiedlich, wie lange das Jungtier versichert ist.

Nein, Hunde sind über die Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert.

Das ist abhängig, in welchem Bundesland Sie leben. In vielen Bundesländern muss ein Versicherungsnachweis erfolgen, bevor der Hund angemeldet werden kann.

In der Regel enthält jede Tierhalterhaftpflichtversicherung das sogenannte Fremdhüterrisiko, das genau diese Situation versichert.

Bei den meisten Versicherungen ist ein Versicherungsschutz für vorübergehenden Auslandsaufenthalt von meist bis zu einem Jahr im Vertrag enthalten, was Ihnen den optimalen Schutz außerhalb Deutschlands bietet.

Nichtversicherte Schäden sind Eigenschäden, Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden und Schäden, die durch Tiere entstehen, die gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Die Verbraucherschützer empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro, da Schäden die durch Ihr Tier entstehen können aber oft teurer sind ist eine Versicherungssumme von 5 Millionen oder 10 Millionen durchaus ratsam.

Selbstbehalt bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen gewissen vorher vereinbarten Teil der Schadenssumme selber tragen müssen.

Solange nicht anders vereinbart besteht Versicherungsschutz in Fällen der groben Fahrlässigkeit. Also besteht auch ohne Leine Versicherungsschutz.

Bei den meisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen besteht auch in der Hundeschule Versicherungsschutz.

In der Regel ist der zweite Hund über die Vorsorgeversicherung, bis zu nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages, mitversichert außer wenn der Hund unter die Versicherungspflicht fällt. Sollte das so sein muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

In der Regel ja. Die Kosten für Tierarztbesuch, Medikamente und für die Aufzucht der Welpen oder deren Abtreibung werden erstattet.

Nein, die Versicherung der Tierarztkosten ist aber über eine Tierkrankenversicherung möglich.

Soweit der Tierhüter nicht gewerblich tätig ist, ist er mitversichert.

Der § 833 BGB besagt, wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Wenn Jagdhunde bereits über die Jagdhaftpflichtversicherung versichert sind benötigen Sie keine zusätzliche Tierhalterhaftpflichtversicherung.

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