Unfallrentenversicherung

Eine besondere Form der Entschädigung aus einer Unfallversicherung ist die Unfallrente: Beträgt die Invalidität nach einem versicherten Unfall mindestens 50 Prozent, wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt. Eine Unfallrente kann separat, aber auch als Zusatzleistung in einer klassischen Unfallversicherung vereinbart werden.

Der Grad der Beeinträchtigung wird von einem Arzt festgestellt und zwar frühestens 12 Monate nach dem Unfall. Damit soll dem Heilungsprozess ausreichend Zeit gelassen werden. Anhand der Gliedertaxe kann die Unfallversicherung dann berechnen, wie viel Prozent Invalidität sich aus der Beeinträchtigung ergeben. Als Unfall definieren die Versicherungsgesellschaften plötzliche und unfreiwillige Schadenereignisse, aber auch erhöhte Kraftanstrengungen. Die Bedingungen variieren in diesem Punkt deutlich, ein Vergleich gibt dazu genau Aufschluss.

Finanzielle Sicherheit: Fangen Sie die Einkommenseinbußen wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zuverlässig mit der Unfallrente ab.

Komfortabler Versicherungsschutz: Der Vertrag gilt weltweit und rund um die Uhr.

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