Unfallversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung beziehen sich auf die klassische Definition eines Unfalls: ein plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes und die Gesundheit beeinträchtigendes Ereignis. Darüber hinaus werden erhöhte Kraftanstrengungen, die zu Sehnen-, Bänder- oder Kapselverletzungen führen können, ebenfalls als Unfall gewertet.

Weiter gefasste Definitionen finden sich durchaus in den zahlreichen Tarifen zur Unfallversicherung – hier empfiehlt sich ein detaillierter Vergleich. Als Leistungen können in der Unfallversicherung zum einen die Invaliditätsentschädigung für die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung, aber auch eine Todesfallentschädigung sowie Krankenhaus-, Genesungs- und Krankentagegelder vereinbart werden. Eine Invalidität wird frühestens 12 Monate nach dem Unfall festgestellt. Die Beiträge werden entsprechend der Berufsgruppe, den gewünschten Versicherungssummen und der vereinbarten Progressionsstaffel berechnet.

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Privat und beruflich: Über Ihre gesetzliche Absicherung hinaus leistet dieser Vertrag auch für berufliche und Wegeunfälle.

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