Attraktivster Weg der bAV für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände

4dad6eb3f3661Möglichkeiten der Altersvorsorge für Unternehmer gibt es viele. Doch fortlaufende Änderungen der Steuergesetzgebung und die Vielzahl der Finanzierungsprodukte stellen Gesellschafter-Geschäftführer und deren Steuerberater vor eine echte Herausforderung. Allzu oft wird Unvergleichbares gegenüber gestellt oder nur Teilaspekte werden in den Vordergrund geteilt. Um die optimale Lösung zu finden, sollte zunächst die steuerliche Betrachtung der Durchführungswege isoliert von der Rentabilitätserwartung einzelner Kapitalanlagen durchgeführt werden.

In dieser Studie analysieren unsere bAV-Spezialisten die häufigsten Formen der privaten oder betrieblichen Altersversorgung für Unternehmer:

  • Private Altersversorgung aus versteuertem Gehalt
  • Private Altersversorgung aus Dividendenzahlung
  • Private Altersversorgung im Rahmen einer Rürup-Rente
  • Betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse
  • Betriebliche Altersversorgung mittels Pensionszusage

Erstmalig berücksichtigt diese Analyse eine kumulierte Betrachtung der steuerlichen Auswirkung auf Ebene der Firma und des Geschäftsführers, denn nur so kann eine Gesamtaussage getroffen werden. Außerdem wird für alle Durchführungswege die gleiche Netto-Rendite der gewählten Kapitalanlagen unterstellt, um allein das steuerliche Konzept zu untersuchen.

Ausgangsfall

Über eine Anlagezeitraum von 25 Jahren soll ein Versorgungskapital von 500.000 Euro vor Steuern zum 65. Lebensjahr des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgebaut werden. Im Vergleich der unterschiedlichen Versorgungswege wurde die Kapitalanlage gleichgestellt: Ob private oder betriebliche Altersversorgung – die Nettorendite der genutzten Kapitalanlage liegt zu Vergleichszwecken stets bei 6,0% p.a. und erfordert für alle Formen einen Kapitaleinsatz von ca. 221.000 Euro. Ebenfalls identisch ist die Annahme, dass der Geschäftsführer in der Anwartschaftsphase und im späteren Leistungsbezug des Versorgungskapitals einem Steuersatz von rd. 45% unterliegt und keine Kirchensteuerpflicht besteht. Auf Ebene des Unternehmens wird von einer Gesamtsteuerbelastung in Höhe von 30% ausgegangen. Diese beinhaltet die Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400%.

Entscheidend aber für die Beurteilung für den Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nur die steuerlichen Auswirkungen auf privater Ebene, sondern auch auf Ebene der Firma. Mehrleistungen der Firma sind zusätzliche Betriebsausgaben und führen zu einer Steuerersparnis der Firma und damit zu einem Aufwand nach Steuern. Der Zufluss der Leistungen beim Geschäftsführer führt zu Einkommenssteuerbelastungen und damit zu einem Ergebnis nach Steuern.

Die Differenz zwischen Nettoaufwand der Firma und Nettoergebnis beim Geschäftsführer entspricht dem Vermögenszuwachs nach Steuern. Je höher dieser Vermögenszuwachs im Verhältnis zum Nettoaufwand der Firma ist, desto effektiver ist der jeweilige Versorgungsweg.

1. Private Altersversorgung aus Dividendenzahlung
2. Private Altersversorgung aus Nettogehalt
3. Rürup-Rente
4. Rückgedeckte Unterstützungskasse
5. Pensionszusage

 

 

 

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