Der Pensionsfonds ist die jüngste Variante der betrieblichen Altersvorsorge und  erst seit 2002 auf dem Markt.

 

 

Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Einrichtungen.

Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge für die Altersvorsorge über den Arbeitgeber ein.

In dieser Form kann das gesamte Kapital in Fonds angelegt werden. Damit steigen die Chancen auf die höheren Renditen, allerdings bestehen auch höhere Risiken.

Pensionsfonds werden durch den Arbeitgeber finanziert, aber auch durch Umwandlung des Gehaltes.

Zur Fälligkeit der Versorgungsleistung zahlt der Pensionsfonds die Beiträge direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene aus.

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Arbeitgeber Arbeitnehmer
  Vorteile   Vorteile
  • Flexible Beitragszahlung möglich
  • Einfache Ablösung bestehender Pensionszusagen/Unterstützungskassen möglich
  • Auslagerung der Verwaltung auf den Pensionsfonds
  • Keine Bilanzberührung
  • Flexible Beitragszahlung möglich
  • Sozialversicherungsfrei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Evtl. höhere Renditen aus freien Kapitalmarktanlagen möglich (Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds)

 

  Nachteile   Nachteile
  • Beiträge an den Pensionssicherungsverein
  • Evtl. Nachschusspflicht (Haftung für die Summe der eingezahlten Beiträge)
  • Nur Rentenzahlung möglich
  • Begrenzung der lohnsteuerfreien Dotierungsmöglichkeiten auf 4 % der
    Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
    (ggf. plus 1.800 Euro)
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