Der Pensionsfonds ist die jüngste Variante der betrieblichen Altersvorsorge und erst seit 2002 auf dem Markt.
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Einrichtungen.
Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge für die Altersvorsorge über den Arbeitgeber ein.
In dieser Form kann das gesamte Kapital in Fonds angelegt werden. Damit steigen die Chancen auf die höheren Renditen, allerdings bestehen auch höhere Risiken.
Pensionsfonds werden durch den Arbeitgeber finanziert, aber auch durch Umwandlung des Gehaltes.
Zur Fälligkeit der Versorgungsleistung zahlt der Pensionsfonds die Beiträge direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene aus.
Sozialversicherungsfrei bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
Evtl. höhere Renditen aus freien Kapitalmarktanlagen möglich (Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds)
Nachteile
Nachteile
Beiträge an den Pensionssicherungsverein
Evtl. Nachschusspflicht (Haftung für die Summe der eingezahlten Beiträge)
Nur Rentenzahlung möglich
Begrenzung der lohnsteuerfreien Dotierungsmöglichkeiten auf 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
(ggf. plus 1.800 Euro)
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