Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden. Meist ist sie als Aktiengesellschaft oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert.
Der Arbeitgeber wird Mitglied in einer Pensionskasse und leistet die Beitragszahlung des Arbeitnehmers an diese Kasse.
Bei Fälligkeit der Versorgungsleistung zahlt die Pensionskasse die Beiträge direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene aus.
| Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
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| Vorteile | Vorteile |
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| Nachteile | |
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