Im Rahmen der Pensionszusage erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Zusage über Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen.

 

Das Unternehmen bildet für die Zusage der Versorgungsleistung  Pensionsrückstellungen, die den Gewinn reduzieren und sich damit steuersparend auswirken. Der Arbeitgeber übernimmt das volle Versorgungsrisiko.

Damit dieses Risiko gut kalkulierbar bleibt, werden die zugesagten Leistungen durch den Abschluss einer Versicherung rückgedeckt.

Die Pensionszusage wird auch als Direktzusage bezeichnet.

Zur Absicherung der Zusage schließt der Arbeitnehmer in der Regel einen entsprechenden Vertrag mit einer Versicherung ab.

Der Arbeitgeber zahlt während der Laufzeit die Beiträge in die Versicherung ein. Bei Fälligkeit der Versorgungszusage zahlt die Versicherung an den Arbeitgeber aus, der wiederum die Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer zahlt.

 

Arbeitgeber Arbeitnehmer
  Vorteile   Vorteile
  • Liquiditätsvorteil (bei vorhandenem Gewinn) zu Beginn der Zusage
  • Hohe Versorgungen können mit Betriebsausgaben ausfinanziert werden
  • Individuelle, flexible Ausgestaltung der Zusage möglich
  • Evtl. Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Renditechancen aus freien Kapitalmarktanlagen möglich (stille Reserven)
  • Umwandlungsbeträge können in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Versorgung eingezahlt werden (Entgeltumwandlung)
  • Sozialversicherungsfrei bei Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Keine steuerliche Berührung während der Anwartschaftsphase
  • Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter mit hohen Freibeträgen
  Nachteile   Nachteile
  • Unternehmen schuldet das Versorgungsversprechen direkt (Ausfinanzierungs- und
    Langlebigkeitsrisiko)
  • Bilanzausweis/-belastung
  • Kann Unternehmensverkauf/ -übergabe erschweren
  • Unternehmensinsolvenz kann sich negativ auf GGF-Versorgung auswirken.
  • Beiträge an den Pensionssicherungsverein
  • Praktisch keine Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
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