Schadenersatz-Rechtsschutz
Für die Geltendmachung gesetzlicher Haftpflichtansprüche gegen einen Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Beispiel: Auf dem Weg zur Schule wird Ihr Kind angefahren.
Arbeits-Rechtsschutz
Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen (Ihres Ehegatten, Ihrer Kinder) gegenüber dem Arbeitgeber.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen des privaten Bereichs.
Beispiel: Sie wollen den Kauf Ihrer Stereo-Anlage wegen eines Defektes rückgängig machen.
Steuer-Rechtsschutz
Für private Steuern und Abgaben.
Sozialgerichts-Rechtsschutz

Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
Für die Verteidigung mitversicherter Personen in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
Zur Verteidigung bei Fahrlässigkeitstaten des Strafrechts, z. B. als Fußgänger oder Radfahrer. Bußgeld wegen unerlaubter Abfallbeseitigung.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Versichert sind
Versicherungsnehmer, Firmeninhaber, Geschäftsführer, Ehe- /Lebenspartner im beruflichen und privaten Bereich. Die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer, sogar bei Benutzung eigener Kfz.
Familienangehörige des Versicherungsnehmers, soweit sie im versicherten Bereich des Versicherungsnehmers tätig sind. Minderjährige Kinder, auch Adoptiv-/Pflege- und Stiefkinder. Volljährige, unverheiratete Kinder, auch Adoptiv-/Pflege- und Stief- kinder.
Volljährige, unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, jedoch längstens bis zum ersten Berufsstart. Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Gegen Beitragszuschlag können weitere Mitinhaber oder Geschäftsführer in den Rechtsschutz mit eingeschlossen werden.



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