
Aber auch für die private Tierhaltung bietet die GWF bedarfsgerechten und preisgünstigen Versicherungsschutz.
Pferde
Versichert werden können Fohlen, Freizeit-Reitpferde, Ponys und Kleinpferde, Zuchtstuten und -hengste, Arbeits- und Fuhrpferde sowie Reit- und Turnierpferde auch, wenn sie für Vielseitigkeitsprüfungen und für Distanzritte eingesetzt werden.
Der Versicherungsschutz umfaßt:
- Tod, Nottötung infolge von Krankheit und Unfall; bei Stuten auch infolge von Trächtigkeit und Geburt
- Diebstahl, Raub auch von der Weide
- Feuer Brand, Explosion, Blitzschlag auch auf der Weide
- Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Krankheit oder Unfall
- Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Deutschland.
Bei Zuchtstuten sind Transporte mitversichert, bei Reit- und Turnierpferden auch das Risiko der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen. Für Reitpferde, Ponys und Kleinpferde gilt der Versicherungsschutz auch, wenn sie mit in Urlaub genommen werden.
Rasse- und Gebrauchshunde

- Tod, Nottötung infolge von Krankheit, Unfall, bei Hündinnen auch infolge von Trächtigkeit und Geburt.
- Vergiftungen aller Art
- Diebstahl, Raub
- Feuer, Brand, Explosion
Wenn Ihr Hund vor Versicherungsbeginn schutzgeimpft wurde oder mindestens 18 Monate alt ist, sind Verluste durch Tollwut, Staupe, ansteckende Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose eingeschlossen. Das Risiko der jagdlichen Betätigung ist mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Arbeiten in Fuchsbauten.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland auch für Landtransporte und Reisen, Teilnahme an Prüfungen, Besuche, Ausstellungen und Rennen, Aufenthalte in Hundepensionen, bei Ausbildern und bei Deckrüdenbesitzern.
Jahresdiebstahlversicherung
Versichert werden können Pferde, Rinder, Kühe und Bullen.
Entschädigt wird 100% der Versicherungssumme bei
- Diebstahl und Raub,
- Abschlachten in diebischer Absicht
- Brand, Explosion.
Der Versicherungsschutz gilt im Stall und auf der Weide.
Ertragsschadenversicherung für Sauen-, Mast- und Rindviehbetriebe
Versichert sind anzeigepflichtige Tierseuchen
z.B. ASP (afrikanische Schweinepest),ESP (europäische Schweinepest), MKS (Maul- und Klauenseuche), Brucellose, AK, BSE.
Eine Entschädigung erfolgt in der versicherten Höhe
• bei Keulung des Bestandes
• bei Sperre des Bestandes
• wenn der Betrieb im Beobachtungsgebiet liegt.
Wartezeit
Drei Monate nach Versicherungsbeginn.


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