480f01e30375dFür die landwirtschaftliche Tierhaltung wird individueller auf Betriebsart und Betriebsgröße abgestimmter Versicherungsschutz geboten.

 

Aber auch für die private Tierhaltung bietet die GWF bedarfsgerechten und preisgünstigen Versicherungsschutz.

 

 

Pferde

Versichert werden können Fohlen, Freizeit-Reitpferde, Ponys und Kleinpferde, Zuchtstuten und -hengste, Arbeits- und Fuhrpferde sowie Reit- und Turnierpferde auch, wenn sie für Vielseitigkeitsprüfungen und für Distanzritte eingesetzt werden.
Der Versicherungsschutz umfaßt:

  • Tod, Nottötung infolge von Krankheit und Unfall; bei Stuten auch infolge von Trächtigkeit und Geburt
  • Diebstahl, Raub auch von der Weide
  • Feuer Brand, Explosion, Blitzschlag auch auf der Weide
  • Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge Krankheit oder Unfall
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt für Deutschland.
Bei Zuchtstuten sind Transporte mitversichert, bei Reit- und Turnierpferden auch das Risiko der Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen. Für Reitpferde, Ponys und Kleinpferde gilt der Versicherungsschutz auch, wenn sie mit in Urlaub genommen werden.

Rasse- und Gebrauchshunde

 Versichert werden können Jagd- und Rassehunde aller Art, Wach-, Blinden-, Polizei- und Zollhunde.

4831651c0be35 Die Hunde-Tierlebens- und Diebstahlversicherung gibt Ihnen die Gewissheit, nahezu    alle Schäden abgesichert zu haben, die Ihnen durch den Verlust Ihres wertvollen  Hundes entstehen können. Versichert sind:

  • Tod, Nottötung infolge von Krankheit, Unfall, bei Hündinnen auch infolge von  Trächtigkeit und Geburt.
  • Vergiftungen aller Art
  • Diebstahl, Raub
  • Feuer, Brand, Explosion

Wenn Ihr Hund vor Versicherungsbeginn schutzgeimpft wurde oder mindestens 18 Monate alt ist, sind Verluste durch Tollwut, Staupe, ansteckende Hepatitis, Leptospirose und Parvovirose eingeschlossen. Das Risiko der jagdlichen Betätigung ist mitversichert. Ausgenommen ist lediglich das Arbeiten in Fuchsbauten.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland auch für Landtransporte und Reisen, Teilnahme an Prüfungen, Besuche, Ausstellungen und Rennen, Aufenthalte in Hundepensionen, bei Ausbildern und bei Deckrüdenbesitzern.

Jahresdiebstahlversicherung

Versichert werden können Pferde, Rinder, Kühe und Bullen.

Entschädigt wird 100% der Versicherungssumme bei

  • Diebstahl und Raub,
  • Abschlachten in diebischer Absicht
  • Brand, Explosion.

Der Versicherungsschutz gilt im Stall und auf der Weide.

483165bc35b1dErtragsschadenversicherung für Sauen-, Mast- und Rindviehbetriebe

Versichert sind anzeigepflichtige Tierseuchen
z.B. ASP (afrikanische Schweinepest),ESP (europäische Schweinepest), MKS (Maul- und Klauenseuche), Brucellose, AK, BSE.

Eine Entschädigung erfolgt in der versicherten Höhe
• bei Keulung des Bestandes
• bei Sperre des Bestandes
• wenn der Betrieb im Beobachtungsgebiet liegt.

Wartezeit

Drei Monate nach Versicherungsbeginn.

 

Unverbindliche Anfrage Tierhalterhaftpflichtversicherung

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