Glasversicherung

Die Glasversicherung kann als eigenständige Sachversicherung kann wahlweise zur Hausratversicherung oder zur Inhaltsversicherung oder zur Gebäudeversicherung kombiniert werden. Befasst sich erstere mit dem Ersatz von Innen- und Außenverglasungen, wie beispielsweise Fenster, aber auch Mobiliarverglasungen oder Glasbausteinen, konzentriert sich die Glasversicherung für Gebäude auf die fest mit der Bausubstanz verbundenen Verglasungen.

Voraussetzung ist, dass es zu einem echten Glasbruch kommt, d. h. oberflächliche Kratzer gelten nicht als Versicherungsfall.

Die Glasversicherung beinhaltet den Naturalersatz, es werden also die beschädigten Glasscheiben oder Glaselemente ausgetauscht. Sollte eine Notverglasung notwendig sein, weil zum Beispiel die Verglasung einer Eingangstür oder eines Fensters nachts zu Bruch gegangen ist, werden diese Kosten ebenso von der Versicherung getragen wie die Entsorgung, die Nachbesserungen, Anstriche oder der Ausbau von Fenstergittern und Markisen. Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben können ebenfalls separat mitversichert werden.

Schnell und unkompliziert: Defekte Verglasungen werden ausgetauscht – die Versicherung trägt die Kosten.

Pauschale oder Einzelabsicherung: Bis zu einer bestimmten Maximalgröße einzelner Scheiben lassen sich alle Verglasungen pauschal absichern.

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