Glasversicherung

Im Rahmen der Hausratversicherung lassen sich auch Innenverglasungen, Spiegel oder Glastische, aber auch Aquarien oder Ceran-Kochfelder absichern. Eine Glasversicherung lässt sich einzeln abschließen, aber auch zusammen mit der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung kombinieren. Beim Versicherungsumfang gibt es dadurch Unterschiede, da sich die Gebäudeversicherung auf die Außenverglasung sowie Glasbauelemente konzentriert.

Soll künstlerisch gestaltetes Glas, wie beispielsweise Bleiverglasungen, mitversichert werden, sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Die Glasversicherung leistet immer Naturalersatz, d. h. das gebrochen Glas wird durch Gleichwertiges ersetzt. Zu beachten ist, dass oberflächliche Kratzer generell keinen Leistungsfall darstellen, das Glas muss komplett gebrochen sein. Bersten bei einem Feuer oder einem Blitzschlag die Scheiben, ist dies ebenfalls nicht Gegenstand der Glasversicherung – hier treten die Gebäude- oder die Hausratversicherung für den Schaden ein.

Hochwertige Scheiben versichern: Die Kosten für den Ersatz nach einem Glasbruch werden von Ihrer Versicherung übernommen.

Versicherungsschutz bedarfsgerecht auswählen: Sie können sich auf die Außenverglasung im Haus beschränken, aber auch die unterschiedlichsten Innenverglasungen umfassend absichern.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Glasversicherung

Die Glasversicherung ersetzt Schäden, die durch ein Glasbruch entstanden sind.

Die Glasversicherung übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz eines gebrochenen oder zerstörten Glases gleich welcher Art. Der Versicherungsschutz kann auf die Außenverglasung oder die Inneverglasung begrenzt werden.

Nicht mitversichert bei der Glasversicherung sind Fotovoltaik-Module, Verglasungen von Beleuchtungen aller Art, Glasmöbel, Spiegelschränke, optische Gläser, Hohlgläser (z.B. Trinkgläser) und Beschichtungen von Möbelstücken.

Die Glasversicherung kommt bei Schäden an Glas auf, z.B. die Kinder spielen Fußball im Garten und zerstören dabei eine Fensterscheibe im eigenen Objekt. Für Fremdschäden ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig.

Eine Glasversicherung braucht jeder, der zuhause viele Glasgegenstände besitzt oder verbaut hat.

Eine Glasversicherung ist schon ab 3 € pro Monat zu haben.

Die Glasversicherung zahlt der Versicherungsnehmer. Sollten Sie eine Glasversicherung für die von Ihnen vermietete Immobilie abgeschlossen haben, können Sie die Kosten hierfür über die Nebenkostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben.

Mit der Prämie bezahlen Sie den Versicherungsschutz für Ihre Besitztümer aus Glas in Ihrem Haushalt.

Nein, die Glasversicherung können Sie als Mieter nicht steuerlich geltend machen. Als Vermieter können Sie die Glasversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen.

Eine Glasversicherung lohnt sich, wenn Sie große Fenster, wertvolle Glastische, teure Kristallspiegel oder andere hochwertige Verglasungen besitzen, da hier ein Schaden sehr teuer werden kann.

Da für beide Arten der Versicherung genau festgelegt ist, welche Arten von Glasschäden versichert sind, deckt die Hausratsversicherung nicht alles ab. Ein Glasschaden wird in der Hausratversicherung nur ersetzt, wenn der Schaden aufgrund von Leitungswasser, Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch endstanden ist. Für alle anderen Eventualitäten benötigen Sie eine spezielle Glasversicherung.

Bei einem Aquarium sind mit der Glasversicherung sämtliche Scheiben und Elemente aus Glas versichert, nicht jedoch der Inhalt.

Nein, weil eine Glasbruchversicherung nur Ihre Gegenstände und Scheiben versichert. Sollten Sie bei fremden Leuten aus Versehen einen Glasbruch verursachen, greift Ihre Privathaftpflichtversicherung.

Nein, Handydisplays sind ausgeschlossen. Wenn Sie Ihr Handydisplay versichern wollen, benötigen Sie hierfür eine spezielle Handy-Versicherung.

Eine Gebäudeverglasung ist eine fest mit dem Gebäude verbundene Außen- und Innenverglasung, ausgenommen Verglasungen von Ladengeschäften und Gaststätten. Die Geschäftsverglasung sind fertig eingeglaste oder montierte Außen- und Innenverglasungen, einschließlich der Mobiliarverglasungen des versicherten Geschäfts.

Wenn Sie die Glasversicherung in Ihren Hausratsversicherungsvertrag einschließen lassen, kommen Sie im Vergleich günstiger als wenn Sie eine separate Police abschließen. Von daher ist es ratsam, die Glasversicherung mit der Hausratsversicherung zu verknüpfen.

Je nach Umfang Ihres Versicherungsvertrages werden auch Kosten wie Notverglasungen und -verschalungen, Kran- und Gerüstkosten, Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten und Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen übernommen.

Unter Mobiliarverglasungen versteht man Verglasungen an Möbeln wie z.B. die Verglasungen von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasherden sowie lose abnehmbar aufliegende Glasplatten.

Generell deckt die Gebäudeglasversicherung auch Schäden an Glas ab, das umfasst jedoch nur die Außenverglasung (Fenster), ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und von daher nicht in jedem Fall gültig. Deswegen lohnt es sich, Glasgegenstände und Innenverglasungen (z.B. Innentüreinsätze) separat mit einer Glasversicherung zu schützen.

Sofern die Glaskeramikkochfläche in der Glasversicherung mitversichert ist, reguliert die Versicherung zum Wiederbeschaffungswert.

Je nach Umfang Ihres Versicherungsvertrages wird auch die zugehörige Elektronik ersetzt.

Ja, da Ihr Vermieter nach §2 Satz 13 Betriebskostenverordnung die Kosten für die Glasversicherung über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben darf.

Nein, da die Glaselemente bei einem Auto bereits über die Teilkaskoversicherung versichert sind.

Weder noch, da das Glas Ihres Fahrzeugs über die Teilkaskoversicherung geschützt ist.

Eine Glasversicherung kündigen Sie schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum Vertragsablauf.

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