Jagdhaftpflichtversicherung

Für einen Jagdschein müssen Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen – und das nicht ohne Grund: Rund um die Jagd können schnell Schäden verursacht werden. Sie genießen Versicherungsschutz als Jäger, Förster oder Jagdfalkner, aber auch als Jagdpächter oder Veranstalter sowie Forstbeamter. Die Jagdhaftpflichtversicherung prüft zunächst die Schadenersatzforderungen, die Dritte gegen Sie richten:

Sind die Ansprüche berechtigt, werden sie beglichen. Mit unberechtigten Forderungen müssen Sie sich ebenfalls nicht auseinandersetzen – Ihre Jagdhaftpflichtversicherung erledigt das für Sie.

Der Versicherungsschutz umfasst u. a. neben Verletzungen oder Sachbeschädigungen durch den berechtigten Schusswaffengebrauch auch Jagdunfälle oder gesundheitliche Beeinträchtigungen nach dem Verzehr von Wildbret, das von Ihnen weitergegeben wurde. Versichert sind jeweils Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sodass Sie für umfangreich abgesichert sind.

Obligatorischer Versicherungsschutz: Ohne diese Jagdhaftpflichtversicherung erhalten Sie keinen Jagdschein.

Bedarfsgerechter Versicherungsumfang: Insbesondere bei der Jagd können vielfältige Schäden verursacht werden – genießen Sie den umfassenden Versicherungsschutz Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung.

Komfortabler Geltungsbereich: Der Vertrag gilt deutschlandweit sowie auf Jagdreisen ins Ausland.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema
Jagdhaftpflichtversicherung

Eine Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Forderungen aus Personen- oder Sachschäden, die aus von Ihnen verursachten Schäden bei der Jagd resultieren.

Die Jagdhaftpflichtversicherung reguliert alle von Ihnen verursachten Schäden im Zusammenhang mit der Jagd.

Je nach Versicherungsvertrag gibt es unterschiedliche Ausschlüsse bei der Jagdhaftpflichtversicherung. Am geläufigsten sind beispielsweise der Ausschluss der Ansprüche aus Wildschäden, Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, aus vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen und Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen.

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist für Jäger, Berufsjäger und Jagdaufseher gesetzlich vorgeschrieben. Deswegen müssen Sie, wenn Sie beruflich oder in Ihrer Freizeit jagen, eine Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen.

Da die Jagdhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, braucht jeder, der in Deutschland auf die Jagd gehen will, eine Jagdhaftpflichtversicherung.

Mitversichert ist der Versicherungsnehmer, Personen die er zu Beaufsichtigung des versicherten Jagdbetriebes angestellt hat, sämtliche übrigen Angestellten im Zusammenhang mit der Jagd, die Schäden in Ausführung ihres Dienstes verursachen können, und die Jagdhunde und deren Hüter.

Welche Jagdhaftpflichtversicherung für Sie die richtige ist, hängt ganz individuell von Ihrem Bedarf ab. Die kompetenten Mitarbeiter der GWF sind speziell geschult, das für Sie herauszufinden, um Ihnen so den optimalen Versicherungsschutz zu bieten.

Zunächst sollte eine ausreichend hohe Versicherungssumme gewählt werden, da Forderungen aus Jagdschäden in die Millionen gehen können. Weiterhin ist darauf zu acxhten, dass die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen freizügig geregelt sind.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Versicherungssumme von 500.000 Euro bei Personen- und 50.000 Euro bei Sachschäden. Die Beiträge bei höheren Versicherungssummen sind nur unwesentlich teurer. Deshalb empfiehlt es sich, angesichts der hohen Forderungen, die aus einem Jagdunfall entstehen können, eine möglichst hohe Versicherungssumme zu vereinbaren. Ratsam ist eine Versicherungssumme von 5.000.000 Euro, da auch ein Jäger nach § 823 BGB unbegrenzt und in voller Höhe haftet.

Sie können den Versicherungsbeginn im Antrag festlegen und direkt nach Abschluss Versicherungsschutz erhalten.

Der Vertrag läuft generell für die in der Police festgesetzte Zeit. Wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, müssen Sie das schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ende des Versicherungsjahres tun.

Bei Vertragsabschluss können Sie zwischen einem Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen.

Jagdhaftpflichtversicherungen sind schon ab 30 Euro pro Jahr erhältlich.

Ja, die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Um Ihren Versicherungsschutz nachzuweisen, erhalten Sie von der Versicherung wahlweise jährlich oder alle drei Jahre einen Versicherungsschein, mit welchem Sie der Jagdbehörde Ihren Versicherungsschutz nachweisen können.

Ja, die Jagdhaftplicht bietet auch im Ausland Versicherungsschutz. Trotzdem ist es ratsam, wenn nicht sogar vorgeschrieben, im Ausland eine besondere zusätzliche Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, um optimal abgesichert zu sein.

Um in Deutschland einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie die Jägerprüfung erfolgreich absolvieren, mindestens 18 Jahre alt sein und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen.

Ja in der Regel sind bis zu zwei brauchbare und nachweislich zur Jagd abgerichtete Hunde mitversichert.

Grundsätzlich erlischt eine personengebundene Haftpflichtversicherung mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Jagdhaftpflichtversicherung besteht der Schutz für die Erben des Versicherungsnehmers bis zur nächsten Beitragsfälligkeit fort, da noch ein Versicherungsinteresse entstehen kann (z.B. durch den Hund). Jedoch sind Tätigkeiten ausgeschlossen, für die der Besitz eines Jagdscheins vorgeschrieben ist.

Nein, die Jagdhaftpflichtversicherung schützt Sie nur vor Forderungen aus Personen- und Sachschäden, die in Ausübung Ihres Sportes entstehen. Um Ihre Waffen vor Diebstahl zu schützen, benötigen Sie eine spezielle Waffenversicherung.

Hunde sind in der Regel nur mitversichert, wenn Sie auch eine Jagdhundeausbildung absolviert haben.

In der Regel sind Beizvögel mitversichert.

Ja, in der Regel ist das Auslegen von Fallen und Giftködern mitversichert, sofern der Jäger dazu berechtigt ist.

Nein, die Kosten für die Ausbildung Ihres Jagdhundes trägt keine Versicherung.

Die Jagdhaftpflichtversicherung kündigen Sie schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres.

GWF steht für Kompetenz, Zuverlässigket und eine individuelle Beratung. Mir war am Wichtigsten die ganzheitliche Optimierung meiner Finanzplanung. Die Abwicklung liegt komplett in Händen der GWF.

Herr Frech war auch nach einem Vertragsabschluss für mich immer zu sprechen und ist aus freien Stücken auf mich zugekommen, wenn es für mich interessante Neuigkeiten gab. Heute wickeln wir alles ganz bequem online ab.

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