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Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Die Steuergesetze sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass man sich mit diesem Thema nicht so gern beschäftigt. Trotzdem kann es ein schönes Geschenk sein, wenn Sie sich zur Abgabe der Steuererklärung entschließen. Aber das Ergebnis eines Steuerbescheids kann nicht nur eine Erstattung zur Folge haben, sondern auch eine Steuernachzahlung von zu wenig bezahlten Steuern. Allerdings gilt auch, um eine Steuererstattung zu erhalten, muss man eine Steuererklärung machen.

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© Robert Kneschke - Fotolia.com

Holen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück!

Spaß macht es nicht, eine Steuererklärung zu machen, aber ein volles Portemonnaie.

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Durchschnitt 1.000 € vom Staat zurück.

Insgesamt können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Steuererstattung vom Finanzamt rechnen, so die Erfahrungen des Lohnsteuerhilfevereins Bayern.

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (Pflichtveranlagung). Die Abgabefrist ist der 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Einkommensteuererklärung des Jahres 2012 müssen Sie also grundsätzlich bis zum 31. Mai 2013 beim Finanzamt einreichen.

Sie sind aber auch dann zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie Einnahmen bezogen haben, für die Sie bisher keine Steuern bezahlt haben. Dies gilt vor allem für Kapitaleinkünfte, Zinserträge, Provisionen für Vermittlungstätigkeiten und Mieteinnahmen.

Haben Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist ohne Weiteres bis zum 31. Dezember des Jahres.

Sofern Sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen, können Sie die steuerliche Veranlagung freiwillig beantragen (Antragsveranlagung). Dann haben Sie für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2012 eine Frist bis zum 31. Dezember 2016, also vier Jahre.

Eine freiwillige Abgabe macht für Sie dann Sinn, wenn Sie zu viel Steuern entrichtet haben. Können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die Ihr Arbeitgeber in der Lohnabrechnung noch nicht berücksichtigen konnte, hat er zu viel Lohnsteuer abgeführt. Ebenso wenn Sie versäumt haben, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag wegen der Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge abzugeben.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag dem Finanzamt rechtzeitig zukommen lassen. Es genügt nicht, ihn am 31. Dezember bei der Post aufzugeben. Werfen Sie ihn in den Briefkasten des Finanzamtes persönlich ein. Bei der Antragsveranlagung kann das Finanzamt Ihren Antrag zurückweisen, wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten. Meinen Sie nicht, auf einen Tag komme es nicht an. Das Finanzamt wird jede Minute Verspätung nutzen, um Ihre überbezahlten Steuern zu behalten. Warten Sie also nicht zu lange.

Beachten Sie, dass das Finanzamt bei einer verspäteten Abgabe oder bei einer Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Einkommensteuer und, falls erforderlich, auch Zwangsgeld festsetzen kann.

Beachten Sie auch, dass Sie die Steuererklärung nur auf den amtlichen Formularen einreichen können. Zur Vereinfachung habe ich als Serviceleistung für unsere Klienten und Interessenten die amtlichen Vordrucke hier zum download bereitgestellt:

Steuerformulare 2012

Falls Sie bei der Steuererklärung Unterstützung benötigen, können befreundete Steuerberater behilflich sein. Sofern Sie für die Jahre 2011 oder auch 2012 noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid erhalten haben, gibt es noch zusätzlich zu den Ihnen vorliegenden Belegen Steuersparmöglichkeiten. Bei Interesse melden Sie sich einfach bei uns per Email an info@gwf-mbh.de.

Wir wünschen Ihnen ein günstiges Steuerergebnis!