Warum ist eine Cyber-Versicherung wichtig?

Warum ist eine Cyber-Versicherung wichtig?

Privatpersonen, mittelständische Betriebe und Großunternehmen sind das Ziel von Cyber-Kriminellen, denn eine Cyber-Attacke kann für alle Betroffenen gravierende Folgen haben.

  • Verloren gegangene Daten,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Produktions-Störungen,
  • Wettbewerbs-Nachteile und Image-Einbußen

können infolge eines Cyber-Angriffs erhebliche Schäden verursachen. Sobald ein Weiterlesen

Ein Fonds-Sparplan als Weihnachtsgeschenk

Ein Fonds-Sparplan als Weihnachtsgeschenk

Was ist Jugendlichen wichtig, und was macht sie glücklich? Sie möchten ab dem 18. Lebensjahr einen Führerschein und ihr erstes Auto kaufen, eine eigene Wohnung, eine Berufsausbildung oder Studium. All das kostet jedoch Geld, aber wer finanziert das alles? Natürlich die Eltern, denn die Kinder können das nicht, wenn sie kein Einkommen besitzen. Doch es gibt eine Alternative. Je früher die Eltern etwas zurücklegen, umso besser. Da ist ein Fonds-Sparplan ein sinnvolles Geschenk zu Weihnachten. Er verspricht attraktive Renditeaussichten, mit dem Weiterlesen

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Die Steuergesetze sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass man sich mit diesem Thema nicht so gern beschäftigt. Trotzdem kann es ein schönes Geschenk sein, wenn Sie sich zur Abgabe der Steuererklärung entschließen. Aber das Ergebnis eines Steuerbescheids kann nicht nur eine Erstattung zur Folge haben, sondern auch eine Steuernachzahlung von zu wenig bezahlten Steuern. Allerdings gilt auch, um eine Steuererstattung zu erhalten, muss man eine Steuererklärung machen.

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Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge – eine sinnvolle Investition

Mit einem steuerfreien Zuschuss von bis zu 500 Euro können Arbeitgeber einen effektiven Beitrag für die Erhaltung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter leisten – und von einer hohen Motivation profitieren. Der Gesetzgeber räumt dafür einen begrenzten Spielraum ein, der sich aber für beide Seiten durchaus lohnen kann. 

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Erholungsbeihilfe – das bessere Urlaubsgeld

Erholungsbeihilfe – Urlaubszuschuss ohne Sozialabgaben

Ein wenig bekanntes Instrument, seinen Arbeitnehmern einen sozialabgabenfreien Zuschuss zum Erholungsurlaub zu zahlen, ist die Erholungsbeihilfe. Diese ist auf Höchstbeträge begrenzt und unterliegt einer pauschalen Besteuerung mit 25 Prozent – ohne dass der Betrag auf die Pauschalierungsgrenze angerechnet wird.

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Entfernungspauschale statt Werbungskosten

Entfernungspauschale statt Werbungskosten

Alle, die nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsstätte wohnen, müssen arbeitstäglich den Weg dorthin zurücklegen. Ohne Bewältigung des Hin- und Rückwegs ist die Ausübung der Tätigkeit nicht zu bewerkstelligen. Deshalb sind die Aufwendungen dafür auch als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Wie funktioniert das im Einzelnen?

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Internetpauschale – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Internetpauschale – Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr Netto vom Brutto – das ist bislang nur ein populärer Wahlkampfslogan geblieben. Allerdings gibt es durchaus interessante Gestaltungselemente, die den Arbeitnehmern mehr Netto-Einkommen und dem Arbeitgeber weniger Lohnkosten bescheren können. Damit beide Seiten wirklich die Vorteile genießen können, sind aber einige Erfordernisse zu erfüllen.

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Holen Sie Ihr Geld vom Finanzamt zurück!

Spaß macht es nicht, eine Steuererklärung zu machen, aber ein volles Portemonnaie.

Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt im Durchschnitt 1.000 € vom Staat zurück.

Insgesamt können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Steuererstattung vom Finanzamt rechnen, so die Erfahrungen des Lohnsteuerhilfevereins Bayern.

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (Pflichtveranlagung). Die Abgabefrist ist der 31. Mai des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Die Einkommensteuererklärung des Jahres 2012 müssen Sie also grundsätzlich bis zum 31. Mai 2013 beim Finanzamt einreichen.

Sie sind aber auch dann zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie Einnahmen bezogen haben, für die Sie bisher keine Steuern bezahlt haben. Dies gilt vor allem für Kapitaleinkünfte, Zinserträge, Provisionen für Vermittlungstätigkeiten und Mieteinnahmen.

Haben Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragt, verlängert sich die Abgabefrist ohne Weiteres bis zum 31. Dezember des Jahres.

Sofern Sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen, können Sie die steuerliche Veranlagung freiwillig beantragen (Antragsveranlagung). Dann haben Sie für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2012 eine Frist bis zum 31. Dezember 2016, also vier Jahre.

Eine freiwillige Abgabe macht für Sie dann Sinn, wenn Sie zu viel Steuern entrichtet haben. Können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, die Ihr Arbeitgeber in der Lohnabrechnung noch nicht berücksichtigen konnte, hat er zu viel Lohnsteuer abgeführt. Ebenso wenn Sie versäumt haben, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag wegen der Abgeltungssteuer auf Ihre Zinserträge abzugeben.

Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag dem Finanzamt rechtzeitig zukommen lassen. Es genügt nicht, ihn am 31. Dezember bei der Post aufzugeben. Werfen Sie ihn in den Briefkasten des Finanzamtes persönlich ein. Bei der Antragsveranlagung kann das Finanzamt Ihren Antrag zurückweisen, wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten. Meinen Sie nicht, auf einen Tag komme es nicht an. Das Finanzamt wird jede Minute Verspätung nutzen, um Ihre überbezahlten Steuern zu behalten. Warten Sie also nicht zu lange.

Beachten Sie, dass das Finanzamt bei einer verspäteten Abgabe oder bei einer Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Einkommensteuer und, falls erforderlich, auch Zwangsgeld festsetzen kann.

Beachten Sie auch, dass Sie die Steuererklärung nur auf den amtlichen Formularen einreichen können. Zur Vereinfachung habe ich als Serviceleistung für unsere Klienten und Interessenten die amtlichen Vordrucke hier zum download bereitgestellt:

Steuerformulare 2012

Falls Sie bei der Steuererklärung Unterstützung benötigen, können befreundete Steuerberater behilflich sein. Sofern Sie für die Jahre 2011 oder auch 2012 noch keinen rechtskräftigen Steuerbescheid erhalten haben, gibt es noch zusätzlich zu den Ihnen vorliegenden Belegen Steuersparmöglichkeiten. Bei Interesse melden Sie sich einfach bei uns per Email an info@gwf-mbh.de.

Wir wünschen Ihnen ein günstiges Steuerergebnis!