Ein Fonds-Sparplan als Weihnachtsgeschenk

Ein Fonds-Sparplan als Weihnachtsgeschenk

Was ist Jugendlichen wichtig, und was macht sie glücklich? Sie möchten ab dem 18. Lebensjahr einen Führerschein und ihr erstes Auto kaufen, eine eigene Wohnung, eine Berufsausbildung oder Studium. All das kostet jedoch Geld, aber wer finanziert das alles? Natürlich die Eltern, denn die Kinder können das nicht, wenn sie kein Einkommen besitzen. Doch es gibt eine Alternative. Je früher die Eltern etwas zurücklegen, umso besser. Da ist ein Fonds-Sparplan ein sinnvolles Geschenk zu Weihnachten. Er verspricht attraktive Renditeaussichten, mit dem sich das Studium der Kinder durch die Eltern finanzieren lässt.

Sparpläne lassen sich bereits mit kleinen Beträgen umsetzen. Ein Fonds-Sparplan lässt sich schon ab 25 Euro monatlich für Ihre Kinder abschließen. Fonds-Sparpläne sind darüber hinaus flexibel. Die Raten lassen sich beliebig und kostenlos verändern – erhöhen, reduzieren oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen – je nachdem, wie die finanzielle Lage es erfordert.

Renditestarke Aktienfonds sind langfristig am aussichtsreichsten. Das zeigt die Historie. Mit weltweit anlegenden Aktienfonds konnte der Anleger in den zurückliegenden 15 Jahren (per Ende September 2018) eine jährliche durchschnittliche Rendite von 6,1 Prozent erzielen.

Die Kinder können auch in den Genuss der steuerlichen Freibeträge kommen. Eltern müssen für den Sparplan nur das Depot auf den Namen des Kindes eröffnen. Ebenso müssen die Eltern die Depots ihrer Kinder wie fremdes Vermögen verwalten. Sie dürfen es nicht wie eigenes Vermögen behandeln, da sonst die steuerlichen Freibeträge nicht anerkannt werden, wenn die Kinder zivilrechtlich Eigentümer der Fondsanteile sind. Wichtig ist, dass bei Errichten des Depots klargestellt wir, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht beruht und tatsächlich entsprechend verfahren wird.

Für 2019 bleiben Erträge pro Kind von 9.969 Euro und ab 2020 von 10.209 Euro steuerfrei, wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Obwohl Kinder minderjährig sind, werden sie schon als vollwertige Steuerzahler eingestuft. Damit steht jedem Kind insbesondere auch ein eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Die Eltern von Minderjährigen können einen Freistellungsauftrag pro Kind stellen. Liegen die Kapitalerträge des Kindes über dem Sparerpauschbetrag und erzielt das Kind ansonsten keine eigenen Einkünfte, können sie gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, damit auch Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben. Läuft das Depot auf den Namen des Kindes, ist allerdings zu beachten, dass bei Studierenden der Anspruch auf BAföG entfällt, wenn der junge Erwachsene ein Vermögen von mehr als 7.500 Euro hat.

Wenn Sie mehr über das Thema Fondssparen wissen möchte erhalten Sie erste Einblicke auf der Seite https://www.fondssparen-leicht-gemacht.de/. Deshalb zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Die Mitarbeiter der GWF sind für Sie bereit und helfen Ihnen den passenden Fonds-Sparplan für Ihr Kind auszusuchen und bei weiteren Fragen zu beraten.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert