Erholungsbeihilfe – das bessere Urlaubsgeld
Erholungsbeihilfe – Urlaubszuschuss ohne Sozialabgaben
Ein wenig bekanntes Instrument, seinen Arbeitnehmern einen sozialabgabenfreien Zuschuss zum Erholungsurlaub zu zahlen, ist die Erholungsbeihilfe. Diese ist auf Höchstbeträge begrenzt und unterliegt einer pauschalen Besteuerung mit 25 Prozent – ohne dass der Betrag auf die Pauschalierungsgrenze angerechnet wird.