Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Die Steuergesetze sind für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass man sich mit diesem Thema nicht so gern beschäftigt. Trotzdem kann es ein schönes Geschenk sein, wenn Sie sich zur Abgabe der Steuererklärung entschließen. Aber das Ergebnis eines Steuerbescheids kann nicht nur eine Erstattung zur Folge haben, sondern auch eine Steuernachzahlung von zu wenig bezahlten Steuern. Allerdings gilt auch, um eine Steuererstattung zu erhalten, muss man eine Steuererklärung machen.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat jemand, wenn er sich hier nicht nur vorübergehend (zu beruflichen Zwecken längstens 6 Monate oder zu privaten Zwecken nicht mehr als 12 Monate) aufhält. Eine Besonderheit gilt für Grenzpendler.

Grundsätzlich gilt für Personen, deren Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit besteht, dass die Einkommensteuer durch den Lohnabzug abgegolten ist, sofern nicht zu wenig Lohnsteuer erhoben wurde.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Eine Pflichtveranlagung ist bei Steuerpflichtigen mit anderen Einkünften (ohne Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit) durchzuführen. Die Erklärungspflicht besteht, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Dieser beträgt 2013 pro Person 8.130 €, also bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 16.260 €.

Aber eine Pflichtveranlagung ist z. B. auch dann durchzuführen, wenn

  • der Steuerpflichtige von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat,
  • von zusammenveranlagten Ehegatten einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde,
  • der Steuerpflichtige eine Abfindung erhalten hat,
  • ein Ehepartner verstorben ist,
  • die Ehe geschieden wurde und einer von beiden im Kalenderjahr wieder geheiratet hat.

Natürlich müssen Sie auch eine Steuererklärung machen, wenn das Finanzamt Sie dazu schriftlich aufgefordert hat.

Es gibt aber auch Gründe, eine Steuererklärung freiwillig zu machen, eine sog. Antragsveranlagung. Diese führt nämlich in aller Regel zu einer Steuererstattung. Folgende Gründe sind dafür geeignet:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • beschäftigungslose Zeiten, weil die Berufstätigkeit erst im Laufe des Jahres begonnen bzw. beendet wurde
  • Werbungskosten, die die Pauschbeträge übersteigen (1.000 € bei Arbeitnehmern, 102 € bei Rentnern)
  • Steuerermäßigungen wegen Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Versicherungsbeiträge über der Vorsorgepauschale
  • Abzug von außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen an Eltern oder Kinder, Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten, Kosten infolge von Naturkatastrophen, Pflegeaufwendungen, Pauschbetrag für Behinderte)
  • Spenden

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Die Steuererklärung ist schriftlich und zwar auf den amtlichen Vordrucken abzugeben. Dabei ist immer der Hauptvordruck – der sog. Mantelbogen – zu verwenden. Die weiteren Anlagen richten sich nach den persönlichen Verhältnissen. Hier sind die gängigen Anlagen genannt:

  • Anlage AUS: Ausländische Einkünfte
  • Anlage AV: Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG, also die Riester-Rente
  • Anlage EÜR: Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)
  • Anlage Forstwirtschaft: zur Anlage L für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen
  • Anlage FW: Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug
  • Anlage G: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Anlage 7g Ansparabschreibungen: zur Angabe der in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge
  • Anlage K: Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
  • Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Anlage Kind: Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
  • Anlage L: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 
  • Anlage R: Sonstige Einkünfte – Renten und andere Leistungen
  • Anlage S: Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Anlage SO: Sonstige Einkünfte, zum Beispiel private Veräußerungsgeschäfte
  • Anlage U: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten als Sonderausgabe
  • Anlage Unterhalt: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung
  • Anlage V: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage VL: Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Vorsorgeaufwendungen

Die amtlichen Vordrucke halten wir für Sie zum kostenlosen Download bereit:

Steuerformulare 2013

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Die Steuererklärung (Pflichtveranlagung) ist bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abzugeben. Wenn Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres, in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Für eine Antragsveranlagung gilt die allgemeine Festsetzungsfrist von vier Jahren. Eine Fristverlängerung ist hier nicht möglich.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Ja, wenn ich eine Steuererstattung möchte!

 

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